Die Clearingstelle EEG hat am 18. November 2010 den Hinweis „Verhältnis NawaRo-Generalklausel zu Positiv-/Negativ-Listen“ beschlossen.
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
Der Autor stellt den Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 6. September 2010 vor und bewertet diesen nach seiner Einschätzung.
Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.
Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.
Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts vom 3. September 2010 in der am 8. September 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1261 f.) veröffentlichten Fassung. Die Verordnung führt insbesondere zur Neuregelung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Wesentliche Änderungen stellen vor allem dar
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen bei der Methangasgewinnung aus Holz.
Anders als bei der bisher überwiegend genutzten anaeroben Fermentation von Biomasse werde bei der thermischen Vergasung von Holz zunächst ein sogenanntes „Synthesegas“ erzeugt, das in einem weiteren Schritt in Methan umgewandelt werde. Erste Ergebnisse solcher Projekte ließen hoffen, mit dieser Methode zukünftig Strom zu einem Preis von 8-10 ct /kWh erzeugen zu können.
Der Artikel beschreibt ein neues Werk zur Herstellung von Ethanol und Biogas.
Roggen aus der Region werde zunächst in Ethanol verwandelt. Der dabei entstehende Reststoff, die sogenannte Schlempe, werde dann in einer Biogasanlage verwertet. Die Anlage gehöre mit einer Leistung von 30 MW zu den weltweit größten. Eine ähnliche Anlage solle in der größten Ausbaustufe zukünftig die größte Biogasanlage der Welt werden und 75 MW erbringen. Diese würde dann 7.000 Normkubikmeter Biogas pro Stunde einspeisen.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2009 hat der Gesetzgeber die Bonusregelungen erweitert und dabei vor allem kleinere Biogasanlagen begünstigt. Der Autor gibt in seinem Artikel einen Überblick über die vielfältigen Vergütungsmöglichkeiten für Kleinanlagen, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt und sinnvoll kombiniert werden sollten.
Der Artikel beschreibt die Auswirkungen der Absenkung der Emissionsgrenzwerte für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf Scheitholzvergaserkessel.
Die neue 1. BImSchV, die seit Ende März 2010 gilt, enthält insoweit verschärfte Emissionsgrenzwerte. Die im Artikel vorgestellten Kessel sollen diese dank weiter fortgeschrittener Automatisierung und genauerer Steuerung dennoch einhalten und zudem weniger Wartungsaufwand verursachen.
Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges
Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.
Zur am 8. September 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten und am 9. September 2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts mit weiteren Informationen zum Inhalt der Verordnung. Im Anhang finden Sie die Materialien der Verordnungsgebung.
Sachverhalt: Es wird beabsichtigt, zwischen einer Biogasanlage und einem Blockheizkraftwerk eine Verbindungsleitung von 900 Metern Länge zu bauen. Die Energieaufsichtsbehörde verlangt als Genehmigungsvoraussetzung ein Sachverständigengutachten.
Ergebnis: Das Sachverständigengutachten kann nicht verlangt werden.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.
Der Beitrag stellt ein Gesamtkonzept zur energetischen Nutzung von Abfällen am Beispiel der Gemüse- und Kartoffelverarbeitung vor. Anstatt die täglich anfallenden Abwasser- und Feststoffmengen direkt zu entsorgen, können Abwasser und Feststoffe als Substrate zur Herstellung von Biogas eingesetzt werden.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Der Autor befasst sich mit den Möglichkeiten der energetischen Verwertung von Müll. Hier gebe es in Deutschland noch große Potenziale. Dies gelte vor allem beim Biomüll und dort insbesondere für Speisereste.