Die Autorin widmet sich in ihrem Beitrag dem Biogasregister. Dazu beschreibt sie im Einzelnen dessen Ziele und Funktionsweise.
Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Die Clearingstelle EEG hat am 18. November 2010 den Hinweis „Verhältnis NawaRo-Generalklausel zu Positiv-/Negativ-Listen“ beschlossen.
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht.
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2009 hat der Gesetzgeber die Bonusregelungen erweitert und dabei vor allem kleinere Biogasanlagen begünstigt. Der Autor gibt in seinem Artikel einen Überblick über die vielfältigen Vergütungsmöglichkeiten für Kleinanlagen, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt und sinnvoll kombiniert werden sollten.
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7.
Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Der Beitrag beschreibt die Produktion von Palmöl in Malaysia und Indonesien vor dem Hintergrund der internationalen Debatten um Klimaschutz und Regenwaldabholzung. Dem Autor zufolge habe zwar die Expansion der Palmöl-Plantagen in Malaysia in den vergangenen zwei Jahrzehnten konstant bei 4% gelegen, es bestünden jedoch signifikante regionale Unterschiede. Der höchste Zuwachs an Palmölplantagen sei in der Region Sarawak zu beobachten -- ca. 300% in zehn Jahren.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung gem. §§ 66 Abs. 1, 16 Abs. 1 i.V.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Zu der Frage, ob Getreidespelze Pflanzenbestandteile i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 a EEG 2004 darstellen, die keiner weiteren als der zur Ernte erfolgten Aufbereitung unterzogen wurden (hier: bejaht.
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 iV.m.