Direkt zum Inhalt

Suche in Anlage (Begriff)

Angezeigt werden Ergebnisse 301 - 325 von 343 gesamt (Seite 13 von 14).
Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten (d.h. der Netzbetreiberin) die unter dem gleichen Aktenzeichen erlassene einstweilige Verfügung vom 09.02.2009 aufgehoben und einen Verfügungsanspruch verneint.

1
Rechtsprechung– 1 BvR 3076/08 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3370/08 1 BvR 3371/08 1 BvR 3372/08
Aktenzeichen: 1 BvR 3076/08 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3370/08 1 BvR 3371/08 1 BvR 3372/08

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben in mehreren Verfahren Verfassungsbeschwerde gegen die Erstreckung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen durch § 66 Abs. 1 EEG 2009 erhoben.

1
Rechtsprechung– 8 O 117/09
Aktenzeichen: 8 O 117/09

Zu den Voraussetzungen des § 59 EEG 2009 (hier im Anschluss an LG Braunschweig, Urt. v.

1
Kurzmeldung

Die Betreiberin eines Bioenergieparks und die zur Errichtung des Bioenergieparks gegründete Projektgesellschaft haben gegen § 19 Abs. 1 EEG 2009 und dessen Erstreckung auf Bestandsanlagen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

1
Rechtsprechung– 3 O 89/09
Aktenzeichen: 3 O 89/09

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 59 EEG 2009 (hier: § 59 EEG 2009 sei nur bei einem in Streit stehenden Erstanschluss der Anlage ans Netz oder deren drohender Trennung vom Netz anzuwenden; bei einem Streit allein um die angemessene Höhe eines Entgelts gelte das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache).

1
Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
1
Aufsatz

Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.

1
Rechtsprechung– 3 O 30/09
Aktenzeichen: 3 O 30/09

Das LG Neuruppin hat in einem Fall dreier vollständig unabhängig voneinander laufender Bestandsanlagen, die bis einschließlich 2008 als Einzelanlagen vergütet wurden, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für anwendbar erachtet.

1
Rechtsprechung– 14 W 13/09
Aktenzeichen: 14 W 13/09

Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:

1
Rechtsprechung– 21 O 73/09
Aktenzeichen: 21 O 73/09

Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.

1
Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
1
Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e

1
Rechtsprechung– 32 O 347/08
Aktenzeichen: 32 O 347/08

Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 19

Im Beitrag wird die Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 1 EEG 2009 vorgestellt.

1
Aufsatz
Zugleich Besprechung zu BVerfG, Beschluss vom 18.2.2009 - 1 BvR 3076/08 Der Beitrag geht auf den Gesetzeszweck der Neuregelung des § 19 Abs. 1 EEG 2009 ein und plädiert für eine teleologische Reduktion des Normwortlauts bei bestimmten Anlagenkonstellationen.
1
Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
1
Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen (BR-Drs. 824/08) Um Altanlagen Bestandsschutz zu gewähren, sieht der Antrag vor, in § 66 Abs. 1 EEG 2009 auch § 19

1
Empfehlung 2008/52– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/52

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 25. März 2010 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Vergütungsfähigkeit von Palm- oder Sojaölverstromung ab dem 1. Januar 2009“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt.

1
Empfehlung 2008/51
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/51

Die Clearingstelle EEG hat am 29. Januar 2009 ihre Empfehlung zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf PV-Altanlagen“ abgegeben.

1
Empfehlung 2008/49– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/49
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Die Clearingstelle EEG hat am 14. April 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009“ abgegeben.

1
Empfehlung 2008/50– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/50

Die Clearingstelle EEG hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2009 das Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Altanlagen ohne PV-Anlagen“ mit einem ausführlich begründeten Beschluss eingestellt.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

EEG 2009: Übergangsbestimmung für modulare Anlagen

1
Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
1
Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
1