Das Bundesumweltministerium (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2009 (mit Änderungen anlässlich der PV-Novelle 2010) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
In dem Beitrag wird die Relevanz eines "guten" Datenblatts von PV-Modulen behandelt. In Bezug auf Abweichungen zwischen den Angaben umlaufender Datenblätter und den Vorgaben aus der europäischen Norm EN 50380 gehen die AutorInnen auf mögliche Gründe und daraus resultierende Folgen für Kunden und Hersteller ein.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob zwischen erneuerbaren Energien und Kernkraftwerken ein grundsätzlicher „Systemkonflikt“ herrsche. Nach Ansicht der Autoren müsse sich ein solcher Konflikt auch bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 50 Prozent an der Stromerzeugung weder aus ökonomischer noch technisch-betrieblicher Sicht einstellen.
Der Artikel befasst sich mit den Schwierigkeiten, geeignete Konversionsflächen für die Installation und den langfristig wirtschaftlichen Betrieb von Fotovoltaikanlagen zu finden.
Der Autor stellt den Entwurf des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 6. September 2010 vor und bewertet diesen nach seiner Einschätzung.
Tabellarische Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die aktuellen Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie unter Berücksichtigung der einmaligen Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010 (Stand 23. September 2010).
Zu der Frage, ob die durch die sog. PV-Novelle vorgenommene Beschränkung des Vergütungstatbestandes des EEG 2009 für Strom aus PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für Strom nur aus solchen PV-Anlagen, die sich im Bereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplanes befinden und vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009), in Bezug auf bereits begonnene Projekte gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. allgemeine Handlungsfreiheit verstößt - hier verneint:
Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV
Zu der Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gebäude eine - eine Baugenehmigung erfordernde - Nutzungsänderung i.S.d. § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Wastfalen (BauO NRW) sei (hier im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bejaht: Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung eines Gebäudes - hier einer Reithalle -
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 ein Anspruch auf Vergütung des Stroms zusteht, der in einer im Jahr 2010 zu errichtenden Fotovoltaikinstallation auf einer ehemaligen Ackerfläche erzeugt werden soll, wenn die Ackerfläche bereits seit rund
Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges
Der Autor berichtet vom 5. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Juli 2010 zur sog. PV-Novelle.
Der Artikel erläutert die Empfehlung der Clearingstelle EEG zu Konversionsflächen. Zunächst stellen die Autoren die bisherigen Unsicherheiten bei der Auslegung des Begriffs der „Konversionsfläche“ sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen dar.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
- ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der nach der Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten PV-Installation erzeugt und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeist wird, gemäß § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009, jeweils i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG (in der seit dem 1. Juli 2010) geltenden Fassung) hat,
- insbesondere, ob der Anspruch auf Vergütung in nicht durch § 20 Abs. 4 Satz 1 EEG 2009 (in der seit dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung) abgesenkten Höhe besteht.
Die Clearingstelle EEG hat am 27. September 2010 den Hinweis „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung von Wechselrichtern auf den Ertrag von Solarparks und zeigt den Einfluss anhand von Beispielen auf; unter anderem welche Gewinne durch eine Effizienzsteigerung der Wechselrichter um nur 1 % möglich sind. Eine Effizienzsteigerung sei auch bereits durch kurze Verkabelung und mehrere kleinere Umrichterstationen möglich.
Der Artikel beschreibt neue Monitoring- und Steuerungslösungen für den Eigenverbrauch von in Fotovoltaikanlagen erzeugtem Strom.
Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.
Der Beitrag legt im Schwerpunkt den Begriff der „Konversionsflächen aus militärischer oder wirtschaftlicher Nutzung“ i.S.v. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 aus.
Die Autorin befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der „Konversionsfläche“, welcher mangels Legaldefintition oder einschlägiger Rechtsprechung nur anhand der Gesetzesbegründung sowie nach Sinn und Zweck des § 32 EEG 2009 ausgelegt werden könne.
Der Artikel beschreibt die Bedingungen der neuen Eigenverbrauchsregelung und vor allem deren steuerlichen Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen.
Der Autor untersucht in seinem Beitrag rechtliche Risiken, die sich im Rahmen von Dachnutzungsverträgen, insbesondere bei Nutzung vorgefertigter Vertragsformulare, für beide Vertragsparteien ergeben können.