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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag einige Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Thema »NawaRo-Bonus« vor. Hierbei geht er auführlich auf den

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
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Aufsatz
Der Autor gibt in seinem Betrag einen Überblick über die wesentlichen, Anfang November 2010 auf den 19. Windenergietagen in Bad Saarow vorgestellten und diskutierten Themen. Dazu gehörten die Onshore-Stromproduktion in Wäldern, tierökologische Abstandskriterien sowie die Möglichkeit der Direktvermarktung von Windstrom vor dem Hintergrund der steigenden EEG-Umlage.
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Rechtsprechung– 32 O 123/10

Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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Aufsatz
Die Autoren stellen ausführlich die Erweiterung der sog. Direktverbrauchsregelung gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 vor, die mit der PV-Novelle   einhergehend Eingang ins EEG gefunden hat.
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Aufsatz

Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009
Die Autorin berichtet von der sechsten Jahreskonferenz Erneuerbare Energie „ee10“, in deren Mittelpunkt das zukünftige EEG 2012 sowie das Energiekonzept der Bundesregierung gestanden habe.
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Hinweis 2010/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/16
Gesetzesbezug: EEG 2009

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Aufsatz

Der Beitrag stellt die infolge der Mitte Oktober präsentierten EEG-Umlage für 2011 ausgelösten Debatten um die Kosten der Erneuerbaren Energien und daran anknüpfende Forderungen insbesondere hinsichtlich der Solarstromförderung dar.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit von Optionsverträgen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, mit denen sich letztere verpflichten, negative Regelenergie auf dem deutschen Minutenreservemarkt durch Abregeln der eigenen Anlage bereitzustellen und so zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs beizutragen.

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Politisches Programm

Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV

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Rechtsprechung– 1 BvQ 28/10
Aktenzeichen: 1 BvQ 28/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32, GG

Zu der Frage, ob die durch die sog. PV-Novelle vorgenommene Beschränkung des Vergütungstatbestandes des EEG 2009 für Strom aus PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für Strom nur aus solchen PV-Anlagen, die sich im Bereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplanes befinden und vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009), in Bezug auf bereits begonnene Projekte gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. allgemeine Handlungsfreiheit verstößt - hier verneint:

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Rechtsprechung– 6 O 41/10
Aktenzeichen: 6 O 41/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber die aufgrund eines Einspeisevertrages gegenüber dem Anlagenbetreiber geübte Abrechnungspraxis unter Berufung auf den Änderungsvorbehalt im Einspeisevertrag ändern kann (hier verneint: Der Netzbetreiber habe den Anlagenbetreiber davon enthoben, die vertraglich für die Fälligkeit der Abschläge vorgesehene Rechnung zu stellen, indem er die aufgrund der ebenfalls vertraglich vereinbarten Fernauslesung jederzeit zur Verfügung stehenden Messdaten ausgelesen und die Rechnung in Form von monatlichen Gutschriften selbst erstellt habe.

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Aufsatz

Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.

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Aufsatz

Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht.

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Aufsatz

Der Autor berichtet vom 5. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Juli 2010 zur sog. PV-Novelle.

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Aufsatz

Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag den Stand der Erreichung des in der EU-Richtlinie 2009/28/EG definierten Ziels, demzufolge Deutschland verpflichtet ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des Bruttoendenergiebedarfs mit Erneuerbaren Energien zu decken.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Hinweis 2010/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/8

Die Clearingstelle EEG hat am 27. September 2010 den Hinweis „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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