Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 iV.m.
Der Beitrag befasst sich mit der raumplanerischen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Der Autor beleuchtet hierzu u.a. das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und erläutert sodann das Bedürfnis ihrer planerischen Steuerung.
Von Ende 2004 bis Mitte 2008 im Auftrag des BMU durchgeführtes Forschungsvorhaben zur Wirkung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, insbesondere der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Solarenergie.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner verfahrensgegenständlichen Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen. Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur AusgleichMechV zur Verfügung. Dem voraus gingen:
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Frage der Rechtssicherheit für Altanlagenbetreiber und die Empfehlung der Clearingstelle EEG 2008/49 zur Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ein.
Die Autoren thematisieren die Schwierigkeit, Carports oder Dächer von Tankstellen als »Gebäude« oder als »bauliche Anlage« im Sinne des EEG einzuordnen. Der Anspruch auf den höheren Einspeisevergütungssatz für sogenannte Gebäudeanlagen besteht nur bei Erfüllung von spezifischen Kriterien, die die Autoren in ihrem Aufsatz analysieren.
Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst.
Der von der Bundesregierung am 18.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anlagenbetreiber für Strom, der in einer Fotovoltaikanlage erzeugt wird, die vor dem 1.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für sein betriebenes BHKW einen der in § 8 Abs. 3 EEG 2004 genannten erforderlichen Nachweise erbracht hat (im Ergebnis bejaht).
Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin besitzt schwenkbare Lagerräume, auf deren Dächern Solaranlagen angebracht wurden. Gemäß dem Einspeisevertrag wurde der erzeugte Strom ins Netz der Netzbetreiberin eingespeist und vergütet. Die Beklagte stellte die Zahlungen ein, da es bei Gebäuden auf den vorrangig erstrebten Nutzungsweck ankomme, diese also nicht lediglich zum Zweck der Energieerzeugung errichtet wurden. Die Anlagenbetreiberin klagte daraufhin auf Auszahlung nebst Zinsen des Bruttoguthabens.
Ergebnis: Bejaht.
Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Das LG Stralsund hat auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten (d.h. der Netzbetreiberin) die unter dem gleichen Aktenzeichen erlassene einstweilige Verfügung vom 09.02.2009 aufgehoben und einen Verfügungsanspruch verneint.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung: