Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt.
Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks. Er beruft sich dabei auf Belange des Denkmalschutzes. Das erstinstanzliche Gericht lehnte den Antrag des Antragstellers ab. Hiergegen richtet sich die Beschwerde.
Ergebnis: Abgelehnt.
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb, Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 16/8306) und Stellungnahme des Bundesrates (Bundesrats-Drucksache 421/08). Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Bundesrats-Drucksache 421/08(B)).
Der Abschlussbericht ist im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Ecofys in Auftrag gegebenen Beratungsvorhabens "Verbesserte Netzintegration von Windenergieanlagen im EEG 2009" entstanden.
Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich.
Der Entwurf enthält
Zur Frage, wann ein Gebäude objektiv dazu bestimmt ist, dem Schutz von Sachen zu dienen (hier verneint für Unterstände, deren Bestimmung, dem Schutz von Pflanzen zu dienen, vom Anlagenbetreiber nicht zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht werden konnte).
Die Anzahl der Biogasanlagen hat sich in Deutschland innerhalb von 10 Jahren auf nunmehr ca. 4000 versechsfacht. Biogas spielt heute eine wichtige Rolle bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. In einem Verbundvorhaben unter Federführung des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) wurde die Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland genauer unter die Lupe genommen.
Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).
Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).
Die Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) enthält - auf Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat) aufbauend - Daten, Statistiken, Schaubilder und Erläuterungen zur Bedeutung Erneuerbarer Energien.
Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4.
Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels.
Zur Frage, ob Letztverbraucher i.S.d. § 14 Abs. 3 S.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1