Sachverhalt: Im Wesentlichen zur Frage, ob eine Genossenschaft mit dem Zweck der Energielieferung, die sich selbst als "unabhängige Energieversorgerin" sieht, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU) i.S.d. EEG ist und ob die Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) folglich einen Anspruch auf Zahlung der
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag das EuGH-Urteil vom 28. März 2019 - C‑405/16 P, in dem entschieden wurde, dass es sich bei dem EEG 2012 um keine staatliche Beihilfe handele.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Leitsätze: Die §§ 63ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung zugunsten stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen) sind weder wegen eines Verstoßes gegen europarechtliche Normen noch wegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz unwirksam.
Der Autor untersucht, inwieweit durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU Beihilfen im Energiesektor bereits ohne eine Anmeldung ermöglicht werden und wann die Kommission in Einzelfällen zu entscheiden hat.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Inhalte der drei Rechtsakte des EU-Winterpakets, die von der EU im Dezember 2018 verabschiedet wurden, ein. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Richtlinie zur Neuregelung der Erneuerbaren Energien und der Governance-Verordnung.
Bezugnehmend auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion fasst der Artikel die Erläuterungen der Bundesregierung zum geplanten „100-Tage-Gesetz“. Hierbei wird im besonderen auf das EU-Beihilferecht und die Bedeutung der gesetzlichen Änderungen für KWK-Anlagen eingegangen.
Die Autorin befasst sich im Kontext der im Koalitionsvertrag verankerten Klimaschutzziele mit den Sonderausschreibungen für Windkraftanlagen und Fotovoltaik. Hierbei werden aus Sicht der Autorin Defizite im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt und es wird zudem angemahnt, dass durch die Bedingung der „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ faktisch eine erneute und verstärkte Mengengrenze installiert wurde.
Entscheidungstenor:
Das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) mit Entscheidung vom 23. Februar 2016 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
Begründung:
Der Autor befasst sich mit den unterschiedlichen Ausrichtungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur europäischen Ökostromförderung im Kontext des Beihilfenverbotes. Hierzu fasst er zunächst das Wettbewerbsmodell der EU-Kommission und das Fördersystem des EU-Par
Der Autor betrachtet in seinem Artikel das Ausschreibungsmodell über Leistungskontingente für Biomasseanlagen nach EEG 2017. Er analysiert in diesem Zusammenhang die durch das europäische Gericht geforderte Vereinbarkeit mit dem Beihilferegime des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und prüft ob die nationale Umsetzung rechtlich nachhaltig erfolgt ist.
Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die Mieterstromförderung des EEG 2017 mit dem Beihilfenverbot der Europäischen Union vereinbar ist.
Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012.
Der Autor geht auf die Unterschiede des deutschen und französischen Modells zur Förderung erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund des Energiebeihilferechts ein. Hierzu erläutert er das Grundmodell und die Entscheidungen des EuGH bzgl.
Die Autoren untersuchen den Einfluss der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission auf das EEG 2014 und das EEG 2017.
Der Autor untersucht, inwieweit die "Amnestie-Regelung" nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 für sogenannte Scheibenpachtmodelle mit Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genomen wurden, Rechtssicherheit schafft.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, den an einen Konkurrenten erteilten Zuschlag bei den Ausschreibungen für Windenergie anfechten zu können.
Die Autoren analysieren im Kontext des Urteils des EuG vom 10. Mai 2016 zum Beihilfecharakter des EEG 2012 und dem anhängigen Revisionsverfahren die Beihilfequalität des EEG 2014.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Transformationsprozess des EEG 2014 von einem weitestgehend staatlich geprägten Fördersystem hin zu einem Marktmodell durch die Einführung von Ausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Hierbei analysiert er die regulatorischen Vorgaben auf europäischer Ebene und setzt diese in Bezug zur nationalen Umsetzung durch das EEG 2014.
Der Autor untersucht aus Anlass der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am 18. Dezember 2013 die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien. Er geht dabei auf die primärrechtlichen Vorgaben sowie auf gemeinsame Grundsätze der Leitlinien zu Umweltschutz- und Energiebeihilfen ein.