Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Der Autor geht auf die Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ein, wonach künftig Biogasgülle als Abfall gelten solle und stellt die daraus resultierenden Folgen für die Biogasbranche dar.
Dieser Beitrag behandelt die Energiebeihilfen der EU-Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund des Europäischen Umweltenergierechts.
Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.
Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.
Der Autor stellt die Energiebinnenmarktstrategie der Europäischen Kommission vom 10. November 2010 vor. Dabei geht er u.a. auf die Strategie für 2050 sowie die Prioritäten der Infrastruktur für 2020 ein und bewertet diese.
In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
Die Autoren führen eine juristische Betrachtung von Eigentum und Eigentumsvorbehalt während der Herstellung und des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen unter Einbeziehung der völkerrechtlichen Vorgaben des UN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) durch.
Die Autorin stellt die Entwicklungen im Objektnetzbereich dar. Dabei geht sie auf die Rechtsprechung zu § 110 Absatz 1 EnWG, das 3. Binnenmarktpaket der EU und dessen Umsetzung in nationales Recht ein und prüft, welche Folgen sich daraus für Objektnetzbetreiber ergeben.
Der Autor berichtet von einem Besuch auf einer Plantage in Malaysia, auf der Palmöl hergestellt wird. Dieses werde hauptsächlich für Kosmetikartikel, Lebensmittel und Biodiesel verwendet.
Palmöl leide an einem schlechten Image, weil für den Anbau der Palmen teilweise Regenwald gerodet würde. Dies sei allerdings vor allem in Indonesien ein Problem.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und seiner Bedeutung für die Verwirklichung der transeuropäischen Netze.
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.
Der Autor befasst sich mit dem Konzept eines Offshore-Supernetzes, das die Parks in Nord- und Ostsee und den benachbarten Gewässern mit den angrenzenden Ländern und diese untereinander verbindet.
Der Beitrag beschreibt die Produktion von Palmöl in Malaysia und Indonesien vor dem Hintergrund der internationalen Debatten um Klimaschutz und Regenwaldabholzung. Dem Autor zufolge habe zwar die Expansion der Palmöl-Plantagen in Malaysia in den vergangenen zwei Jahrzehnten konstant bei 4% gelegen, es bestünden jedoch signifikante regionale Unterschiede. Der höchste Zuwachs an Palmölplantagen sei in der Region Sarawak zu beobachten -- ca. 300% in zehn Jahren.
Der Beitrag geht vor dem Hintergrund gesunkener Lebensmittelpreise auf die Teller-oder-Tank Diskussionen zur Bioenergienutzung und dabei auch auf den vielfach als problematisch angesehenen Gründlandumbruch zum Energiepflanzenanbau ein. Neben dem Einfluss des Energiepflanzenanbaus auf die Boden- und Pachtpreise werden auch die Erfordnernisse von Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von Energiepflanzen angesprochen.
Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.
Das Leitszenario 2009 des DLR Stuttgart, ISET Kassel und das IfnE Teltow im Auftrag des BMU ist der erste Zwischenbericht im Rahmen der „Langfristszen
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23.
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.