Vorliegend handelt es sich um die Studie „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen - ein Update“ der Stiftung Umweltenergierecht, gefördert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Verbundprojekt Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0).
Der Beitrag befasst sich mit dem von der Bundesnetzagentur vorgestellten Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilnetze 2020. Die Verteilnetzbetreiber erwarten demnach für den Zeitraum bis 2030 einen Lastanstieg durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität. Der Beitrag geht weiterhin auf geplante Investitionen sowie die Netzdigitalisierung ein und stellt die Prognosen der Netzbetreiber über die Ein- und Ausspeiseleistung für 2030 vor.
Die Studie „100% erneuerbare Energie für Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralität und räumlicher Verbrauchsnähe – Potenziale, Szenarien und Auswirkungen auf Netzinfrastrukturen“ vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und der TU Berlin in Kooperation mit der 100 Prozent Erneuerbar Stiftung vergleicht fünf unterschiedliche Szenarien der vollständigen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
Die Autor:innen beschäftigen sich mit der Frage der Bereitstellung der Regelleistung, die mit dem immer größeren Anteil erneuerbarer Energien im Netz komplexer und wichtiger werde. Der Grund dafür ist, dass die in Zukunft abgeschalteten Großkraftwerke gegenwärtig die sog. Momentanreserve bereitstellen, dank ihrer großen rotierenden Generatoren.
Mehr als 95% der Verteilnetze seien undigitalisiert, während die Anzahl dezentraler Stromerzeuger ständig wächst. Der Artikel berichtet über eine Lösung, die es den Verteilnetzbetreiber:innen ermöglicht, mehr über den aktuellen Stand der Dinge in ihrem Netzen zu erfahren. Die Lösung sei eine Kombination systemoffener Hard- und Software, die eine permanente Netzüberwachung und -steuerung an Ortsnetzstationen gewährleiste. Außerdem könne sie auch den bedarfsgerechten Netzausbau erleichtern.
In dem vorliegenden Aufsatz berichtet die Autorin über die bisherige Entwicklung der iKWK-Ausschreibungen und den gegenwärtigen Stand der Dinge in dieser KWK-Nische. Wegen des Kohleausstiegs ergeben sich für die KWK viele neue Chancen, v.a. durch die Anreize für eine erhöhte Flexibilisierung der Anlagen.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.
Die Beschlusskammer 6 hat in dem Festlegungsverfahren zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen am 12.03.2021 den Beschluss BK6-20-060 getroffen.
Im vorliegenden Diskussionspapier von den Thinktanks Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Regulatory Assistance Project (RAP) untersuchen die Autoren das jüngst beschlossene Schnellladegesetz und bestimmen die wichtigsten Hürden, die den landesweiten Ausbau der Schnellladeinfrastruktur erschweren können.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie viel flexible Kraftwerkskapazitäten Deutschland im Jahr 2050 brauchen würde, um mögliche "kalte Dunkelflauten" (Zeiten im Winter mit keiner Sonnenstrahlung und keinem Windaufkommen) überbrücken zu können. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass 10 GW zusätzlicher Kraftwerksleistung vorhanden sein müssten, um die möglichen Stromlücken zu decken. Jedoch könne es dazu kommen, dass manche Kraftwerke so selten angefahren werden (wenige Stunden im Jahr), dass sie einen Strompreis von 10.000 €/MWh bräuchten, um rentabel zu werden.
Der Beitrag beleuchtet die Vorteile innovativer KWK-Systeme (sog. iKWK), bei denen beispielsweise ein BHKW mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger und einem elektrischen Wärmeerzeuger zu einem gemeinsamen System verbunden werden.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.
Die Autoren stellen den neuen Rechtsrahmen zum sog. Redispatch 2.0 vor, durch das die beiden Netzengpassregime aus dem EnWG (Redispatch) und dem EEG (Einspeisemanagement) ab dem 01.10.2021 zusammengeführt werden sollen.
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.
1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z. B.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Der Gesetzesentwurf passt Vorschriften des EnWG aufgrund von Richtlinienvorgaben an. Er setze einen regulatorischen Rahmen für die Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG und ermögliche einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Der Aufsatz behandelt die Rolle von Biogasanlagen als Energiespeicher zur Überbrückung von Netzengpässen. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe betone Biomethan-BHKWs nicht nur in Grundlast zu fahren, sondern auf eine bedarfsorientierte Betriebsweise umzustellen. Flexibilisierte Anlagen seien jedoch bisher noch die Ausnahme.
Die Autoren erläutern die rechtlichen Grundzüge des Redispatch, durch das Netzengpässe im Stromnetz bewältigt werden sollen, und die Veränderungen, die durch das Clean Energy Package der EU und das deutsche NABEG 2.0 zu erwarten sind (Redispatch 2.0).
Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/15-IV vor, in dem geklärt wurde, ob der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Auszahlung des Emissionsminimierungsbonus nach der Erweiterung einer Biogasanlage hatte. Weiterhin besprechen sie das Votum 2019/31 zur Frage, wer die Kosten für eine Erdschlusskompensationsmaßnahme im Rahmen des Anschlusses eines Windparks zu tragen hat.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 21. Dezember 2020 in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom den Beschluss BK6-20-160 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält die folgenden Anlagen: