Der Autor stellt einige der Garantiebedingungen für Photovoltaik-Module vor, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2011 auf ihre Vereinbarkeit mit §§ 307 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §§ 3 ff. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hin geprüft und für unzulässig angesehen hat.
Der Autor gibt einen Überblick über die Anforderungen an die Genehmigung von Geothermieanlagen, die sich insbesondere aus dem Bundesberggesetz (BBergG), der Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) ergeben.
Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Stromandienungspflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegenüber dem Netzbetreiber aus dem EEG (§ 16 Abs. 4 EEG 2009) einerseits und dem KWKG (§ 4
Der Autor beschreibt und bewertet durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vorgenommene Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB), die die Bauleitplanung (hier u.a. das Klimaschutzziel, Inhalte des Flächennutzungsplanes, neue Festsetzungsmöglichkeiten, Abweichungsmöglichkeiten und das Repowering von Windkraftanlagen), städtebauliche Verträge, das Bauen im Außenbereich sowie das besondere St
Der Autor nimmt die Inbetriebnahme des ersten Hybrid-Kraftwerks mit optimierter Elektrolyse zur Wasserstoffproduktion zum Anlass, um tiefer auf die Technikoptimierung der Elektrolyse einzugehen.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Folgen der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der geänderten Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (4. BImSchV) für neu geplante und für in Betrieb befindliche Biogasanlagen ein. Nach KrWG unterliege in Biogasanlagen genutzte Gülle nunmehr dem Abfallrecht, während die 4. BImSchV neue Genehmigungstatbestände für Biogasanlagen schaffe.
Die Autoren befassen sich mit der Entwicklung der energetischen Nutzung von Holz als nachwachsenden Rohstoff in Deutschland und reflektieren, welche Auswirkung dessen Förderung durch das Eneuerbare-Energien-Gesetz auf Industriebranchen, Wirtschaft und Waldbestand zur Folge hat.
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.
Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator) zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Nein. Weder das EEG 2009 noch das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung erlaubten es, PV-Installationen, die aufgrund der Regelung zur Anlagenzusammenfassung als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle in mehrere Anlagen aufzuteilen.
Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37
Der Beitrag behandelt die Zielsetzung der Bundesregierung, innerhalb ihres im Jahre 2007 beschlossenen integrierten Energie- und Klimaprogramms das Messwesen für die Stromverbraucher zu öffnen und die damit verbundenen Rechte, Pflichten, Möglichkeiten und Gefahren.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.
Die Autorin berichtet über die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen identifizierten unlauteren Garantieerklärungen von Solarmodulherstellern. Mehrere Modulhersteller seien demnach wegen unzulässigen Kosten- und Ausschlussklauseln sowie zu kurzen Klagefristen abgemahnt worden.
Die Autorin thematisiert in ihrem Beitrag Mängel bei der Installation von Fotovoltaikanlagen und spricht sich für eine ordentliche Anlagendokumentation aus.