Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Der Autor befasst sich mit der geplanten Absenkung der Vergütung für fotovoltaisch erzeugten Strom. Dabei kommt er u.a. zu dem Ergebnis, dass die Kosten nur marginal sänken, jedoch die Installateure unter dem Verlust an Planbarkeit litten.
Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.
Der Artikel beschreibt die Diskussion über die geplante Absenkung der Fotovoltaikvergütung, insbesondere für Dachanlagen und Freiflächen.
Bei den Freiflächen beruhe der Konflikt vor allem auf den steigenden Pachtzinsen und der dadurch entstehenden Flächenkonkurrenz. Bei den Dachanlagen sei ein Einbruch der Vergütung wegen der höheren Kosten besonders kritisch zu sehen.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Befeuerung von Windkraftanlagen per Radar nur dann anzuschalten, wenn sich Flugzeuge oder Hubschrauber nähern.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Der Artikel befasst sich mit den Aussichten des Eigenverbrauchs nach der Umsetzung der geplanten EEG-Novelle im Sommer 2010.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Der Artikel beschreibt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen der Energiemärkte und Stromnetze auf die Entwicklung der Windkraftanlagentechnik ergeben und beschreibt das sogenannte „Clustering“ als Möglichkeit zur Integration der Windkraft.
Leitsatz des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms nach Inbetriebnahme der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4
Der Autor diskutiert die Rentabilität der großtechnischen Energieerzeugung aus Algen.
Die Autorin beschreibt die Anforderungen an zukünftige intelligente Stromnetze, die sogenannten „Smart Grids“.
Die Expertise der Prognos AG basiert auf einer Branchenprognose des BEE aus dem Jahr 2009, wonach in Deutschland bis zum Jahr 2020 erneuerbare Energieträger rund 47 % des Stromverbrauchs, 25 % des Wärmeverbrauchs und 19 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor decken sollen.
Der Autor berichtet über eine vom Fachmagazin Photon veranstaltete Diskussionsrunde zur (damals noch lediglich) geplanten Absenkung der Solarstromvergütung zum 1. Juli 2010.
Die ca. 300 Teilnehmer hätten sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der geplanten Kürzung auf die deutschen Hersteller von Solartechnik befasst sowie mit den wahrscheinlichsten Szenarien bei den verschiedenen möglichen Kürzungsmöglichkeiten. Ein weiteres Thema sei der Netzausbau gewesen.
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse der Fraktionen der CDU/
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse vom 31. Juli 2010 in der am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1016) veröffentlichten Fassung.
Der Artikel befasst sich mit „intelligenten“ Stromzählern, den sogenannten „Smart Metern“, die seit Anfang 2010 für Neubauten Pflicht seien. Diese informierten den Konsumenten über seinen Verbrauch, der entweder postalisch durch den Versorger, oder – soweit vorhanden – über das Internet mitgeteilt werde. Alternativ könne auch ein Display am Smart Meter selbst angebracht sein.
Der Autor betont, dass eine Baugenehmigung in der Regel nur für einen genau bezeichneten Standort erteilt werde. Dennoch seien Standortabweichungen um bis zu 50 Meter wegen mangelnder Bebaubarkeit des Untergrunds keine Seltenheit.
Zwischenbericht des Leipziger Instituts für Energie (IE) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) vom 5.
EWI-Studie im Auftrag des BMWi - Analyse der Ursachen für negative Strompreise am 3./4. Oktober 2009
In der vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durchgeführten Studie „Bewertung energiepolitischer Optionen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Energieentwicklung in Deutschland - Analyse der Ursachen für negative Strompreise am 3./4. Oktober 2009 und möglicher Abhilfemaßnahmen“ werden Ursachen für die negativen Strompreise am 3./4.
Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese
Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.