Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.
Der Beitrag stellt ein Gesamtkonzept zur energetischen Nutzung von Abfällen am Beispiel der Gemüse- und Kartoffelverarbeitung vor. Anstatt die täglich anfallenden Abwasser- und Feststoffmengen direkt zu entsorgen, können Abwasser und Feststoffe als Substrate zur Herstellung von Biogas eingesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat am 10.06.2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der europäischen Richtlinie 2009/28/EG
Der Artikel beschreibt neue Verbrennungstechnologien, mit denen Halmgut in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden kann.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse der Fraktionen der CDU/
Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7.
Der Autor befasst sich mit den Möglichkeiten der energetischen Verwertung von Müll. Hier gebe es in Deutschland noch große Potenziale. Dies gelte vor allem beim Biomüll und dort insbesondere für Speisereste.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese
Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.
Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:
A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.
In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.
Der Autor diskutiert die Rentabilität der großtechnischen Energieerzeugung aus Algen.
Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.