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Suche in Rechtsverhältnisse zwischen Anlagen- und Netzbetreiber

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

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Empfehlung 2011/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2012

Im Anhang finden Sie

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 8 Abs 4

Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Rechtsprechung– VIII ZR 31/09
Aktenzeichen: VIII ZR 31/09

Leitsätze des Gerichts:

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Aufsatz

In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 18/10 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 18/10 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 9 u. § 14

Der Beitrag widmet sich der Problematik von Netzengpässen aufgrund des verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der Autor geht dabei insbesondere auf die rechtliche Situation der Anlagerbetreiber und deren Anrecht auf unverzügliche Optimierung der Netze ein. Dieses Anrecht bestehe aber nur, sofern der Ausbau für den Netzbetreiber wirtschaftlich zumutbar sei. Entstehe dem Anlagenbetreiber indes ein Ertragsschaden, liege die Beweislast für den Schaden bei ihm.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis von Maßnahmen des Einsepeisemanagements gem. § 11 EEG 2009 gegenüber Maßnahmen der Systemverantwortung i.S.d. § 13 EnWG.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit von Optionsverträgen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, mit denen sich letztere verpflichten, negative Regelenergie auf dem deutschen Minutenreservemarkt durch Abregeln der eigenen Anlage bereitzustellen und so zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs beizutragen.

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Aufsatz
In ihrem Beitrag stellt die Autorin verschiedene Konstellationen vor, in denen der Netzbetreiber schadensersatzpflichtig gegenüber der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber werden könne, so etwa bei schuldhafter Verzögerung des Netzanschlusses oder einer Netzerweiterung, bei der Verletzung von Auskunftspflichten oder der Zuweisung eines anderen als des günstigsten Netzverknüpfungspunktes.
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Rechtsprechung– 6 O 41/10
Aktenzeichen: 6 O 41/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber die aufgrund eines Einspeisevertrages gegenüber dem Anlagenbetreiber geübte Abrechnungspraxis unter Berufung auf den Änderungsvorbehalt im Einspeisevertrag ändern kann (hier verneint: Der Netzbetreiber habe den Anlagenbetreiber davon enthoben, die vertraglich für die Fälligkeit der Abschläge vorgesehene Rechnung zu stellen, indem er die aufgrund der ebenfalls vertraglich vereinbarten Fernauslesung jederzeit zur Verfügung stehenden Messdaten ausgelesen und die Rechnung in Form von monatlichen Gutschriften selbst erstellt habe.

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Rechtsprechung– 14c O 347/08

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber von einem Anlagenbetreiber, der den in seiner Anlage erzeugten Strom per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung in das Netz des Netzbetreibers einspeist und dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG 2004 erhält, für den vom Anlagenbetreiber ebenfalls per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung über das Netz des Netzbetreibers von Stromlieferanten bezogenen Strom (sog.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.

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Empfehlung 2010/5– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/5

Die Clearingstelle EEG hat am 4. Oktober 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: GasNZV/GasNEV

Der Artikel beschreibt anhand einer Entscheidung der BNetzA den Konflikt zwischen Biogasanlagenbetreibern, die Biogas einspeisen möchten, mit den Netzbetreibern. Die BNetzA hat sich dazu im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens geäußert

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Rechtsprechung– 12 O 324/09
Aktenzeichen: 12 O 324/09

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-09-005
Aktenzeichen: BK7-09-005
Gesetzesbezug: EnWG 2005, GasNZV/GasNEV

Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Jedenfalls nicht aufgrund des EEG. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht.

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Aufsatz
Der Beitrag behandelt das Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Verhältnis zu den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG).
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