Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Erreichbarkeit und den Zugang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen über gemeindliche Wege und stellt in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 21. Oktober 2009 - AZ 1 A 10481/09) vor, durch welche die Zugriffsmöglichkeiten eines Anlagenbetreibers auf die Nutzung gemeindlicher Wege deutlich gestärkt wurde.
Leitsätze:
Unter Einbeziehung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzesbuches (BauGB) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes insbesondere im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ana
In diesem Beitrag stellen die Autoren Windkraftanlagen als Wirtschaftskraft für Kommunen vor und gehen dabei auf die Situation der Windkraft in Deutschland und Hessen, die sich aus dem Bau und Betrieb der Windkraftanlagen ergebenden Erwerbsquellen für Kommunen, Vermittlung/Überzeugung/Dialog mit den Beteiligten sowie Rechtsfragen um Regionalplanung und Genehmigung ein.
Zu der Frage, ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche als entgegenstehender „öffentlicher Belang“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirkt (hier verneint: Liege der geplante Standort einer Windenergieanlage außerhalb von Windvorrangflächen (Konzentrationsflächen), die in einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stünden diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dem Vorhaben gemäß § 35
Die Autorin und der Autor stellen die Ergebnisse der BDEW-Erhebung zur Entwicklung der Stromerzeugung in Regenerativanlagen - unterteilt nach Energieträger und Bundesland - für das Jahr 2008 vor und geben abschließend einen Ausblick für das Jahr 2009.
Die Autorin berichtet von der Fachtagung "Systemdienstleistungen in der Praxis" des Bundesverbands Windenergie, auf der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Anlagenhersteller über rechtliche Aspekte und technische Lösungen diskutierten.
Die Autorin beschreibt die aktuelle rechtliche Situation bei der Errichtung und Nutzung von Kleinwindanlagen. Anders als die großen Windenergieanlagen, insbesondere die Offshore-Windenergieanlagen, hätten Kleinwindanlagen bisher relativ wenig Beachtung gefunden.
Der Artikel erläutert die wesentlichen bauordnungsrechtlichen Probleme (insbesondere Abstandsregelungen, Immissions-, Natur- und Artenschutz) ebenso wie die planungsrechtlichen Fragestellungen (bauliche Anlage, Innen- und Außenbereich) und bietet einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
Der Beitrag widmet sich den praktischen Problemen bei der Umsetzung des Repowering nach § 30 EEG 2009, wozu die Beachtung naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen gehöre. Zwar sei bei der Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund des Eingriffs in das Landschaftsbild, der eine Naturalkompensation regelmäßig nicht ermögliche, grundsätzlich eine Ausgleichs- oder Ersatzzahlung zu leisten.
Während im ersten Teil des Artikels die neuen Anforderungen nach EEG 2009 an Windenergieanlagen (WEA) auf Mittelspannungsebene erläutert wurden, werden in diesem Beitrag die neuen Anforderungen an WEA auf der Hoch- und Hö
Der Beitrag geht aus einer meteorologischen Perspektive auf die Frage der optimalen Nabenhöhe und des optimalen Rotordurchmesser zur Ertragsmaximierung beim Repowering von Windenergieanlagen ein. Der Autor kommt dabei zu dem Schluss, dass grundsätzlich eine möglichst große Nabenhöhe anzustreben sei, wobei durch die baurechtlich und regionalplanerisch vorgegebenen Höhenbeschränkungen die optimale Nabenhöhe häufig nicht umsetzbar sei.
Dem Repowering - also dem Ersatz kleinerer, älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen - komme vor dem Hintergrund des verlangsamten Neubaus von Windenergieanlagen aufgrund knapper werdender bebaubarer Flächen eine steigende Bedeutung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu.
Der Beitrag berichtet aus der Repowering-Praxis und stellt die aus Sicht der Akteure begünstigenden und hemmenden Bedingungen für die Durchführung von Repowering-Projekten vor; zudem werden mögliche Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung bei Betroffenen beschrieben. In der Praxis zeige sich, dass Repowering-Projekte häufig schwieriger zu realisieren seien als neue Windparks, da mehr diplomatische Vorarbeit aufgrund einer höheren Anzahl von betroffenen Parteien geleistet werden müsse.
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
- Ein von einer Kommanditgesellschaft erstrittenes Urteil mit der Verpflichtung zur Neubescheidung entfaltet Rechtskraftwirkung hinsichtlich der für das Urteil maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auch unmittelbar zugunsten des persönlich haftenden Gesellschafters.
- Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung bei der Festlegung einer Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan.
- Die Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 Satz 3
Das EEG 2009 (§§ 6, 29, 30, 64, 66) und die auf seiner Grundlage ergangene Verordnung zu Systemdienstleistungen bei Windkraftanlagen (SDLWindV) beinhalten neue technische Anforderungen und Vergütungstatbestände für Windenergieanlagen (WEA), die den Beitrag der WEA zur Netzstabilität e