Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in ihrer belegenen Biogasanlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung (KWK-Bonus) nach §§ 16 Abs.1, 27.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die sich auf zwei verschiedenen Flurstücken und auf zwei verschiedenen Gebäuden befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die jeweils auf verschiedenen Grundbuchblättern und verschiedenen Flustücken mit verschiedenen Adressen bezeichneten Gebäuden installierten Generatoren zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator nach deren Inbetriebsetzung als eine Anlage gemäß § 19 Ab
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber für den in seinem im Jahr 2002 in Betrieb genommenen 20 kWel-BHKW
Der Autor geht auf die Fernsteuerung von EEG-Anlagen ein und erläutert dabei die aktuelle Rechtslage nach dem EEG und der Managementprämienverordnung sowie die sich aus der Managementprämienverordnung ergebenden Rechtsfragen. Er geht außerdem auf das Verhältnis der Fernsteuerung nach der Managementprämienverordnung zum Einspeisemanagement ein.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Möglichkeit ein, den erzeugten PV- bzw. BHKW-Strom dezentral durch mehrere Mieter bzw.
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritsch mit dem am 16. Mai 2013 ergangenen Urteil des OLG Naumburg (2 U 129/12) unter Berücksichtigung des BGH-Urteils zum Anlagenbegriff vom 23. Oktober 2013 (VIII ZR 262/12) auseinander.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verpflichtung des Anlagenbetreibers zur Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß § 6 Nr. 1 EEG 2009 (§ 6 Abs. 1 EEG 2012), die zusätzlich zu den vom Netzbetreiber definierten technischen Anschlussbedingungen erfüllt sein
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die installierten PV-Module der Anlagenbetreiberin alle vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden (im Ergebnis bejaht).
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf den sogenannten Luftreinhaltebonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EEG 2009 hat
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der in den auf dem Dach des Anwesens des Anlagenbetreibers installierten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugte und in das Netz des Netzbetreibers eingespeiste Strom nach den am 31.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, von denen jeweils Teile auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, und davon der erste Teil mit einer Leistung von 23,875 kWp über den vorhandenen Hauanschluss und die weiteren Teile über die neu erstellte Einspeisestation in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für
Zu der Frage, ob die Anlagen des Anlagenbetreibers auf einer alleinstehenden Halle zum Zweck der Ermittlung der Vergütung mit Anlagen auf zwei weiteren, baugleichen Hallen als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Vergütungsanspruch der Anspruchstellerin für den Strom aus ihren BHKW auf der Grundlage berechnet wird, dass es sich bei dem BHKW bei den Biogas-Fermentern (sog. Vor-Ort-Anl
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarmodule der Anlagenbetreiberin nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Juli 2010 i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis bejaht).
Die Clearingstelle EEG hat am 21. Mai 2013 den Hinweis zu dem Thema „Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) - Gebrauchtmodule“ beschlossen.
Der Autor erläutert die Vorschriften, nach denen Übertragungsnetzbetreiber für den verzögerten Netzanschluss von Offshore-Windenergieanlagen haften müssen. Dabei geht er sowohl auf die Haftungsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen ein und bespricht sodann den Belastungsausgleich, bevor er das System einer Bewertung unterzieht.
Der Autor thematisiert die zivilrechtliche Einordnung von Fotovoltaikanlagenbetreibern. Dabei geht er sowohl auf die hierzu ergangene Rechtsprechung, die spezialgesetzliche Zuweisung der Verbrauchereigenscahft, die Übertragung steuer- und gewerberechtlicher Behandlung und allgemeine zivilrechtliche Grundsätze ein. Er prüft außerdem die energiepolitischen Aspekte sowie die Auswirkungen der Verbrauchereigenschaft.
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Begriffsbestimmung der Konversionsfläche im Kontext des EEG 2012. Dabei geht sie zunächst auf den Verfahrensgang und Inhalt der Novelle zum EEG 2012 ein und stellt sodann die hierdurch geänderten Vergütungsvoraussetzungen für PV-Anlagen dar.
Der Autor beschäftigt sich in seiner Abhandlung mit den Stromgestehungskosten von Windenergie- und PV-Anlagen im Rahmen der Energiewende. Darin stellt er einen neuen methodischen Ansatz zur Bestimmung eines kosteneffizienten Ausbaupfads vor und geht zudem der Frage nach, welchen Einfluss die mögliche Speicherung von Strom auf den Ausbaupfad hat.
Die Autorinnen stellen die Empfehlung 2012/7 vor, in der die Clearingstelle EEG rechtliche Fragen des Messwesens unter dem Geltungsbereich des EEG 2012 klärt.
Die Autorinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Hinweis 2013/7 sowie der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG.