Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl.
Im Anhang finden Sie
- Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.
Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.
Leitsätze des Gerichts:
- Die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers bei der Flächenauswahl muss im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten hinreichend dokumentiert und nachvollziehbar sein.
- Eine ungeprüfte Übernahme der auf der Ebene der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne in den Kommunen zum Ausdruck gekommenen Planvorstellungen in das Regionale Raumordnungsprogramm stellt einen Abwägungsfehler dar.
- Die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung (hier: die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung) sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und können vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssa
Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Leitsatz des Gerichts: Die Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen ist auch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung rechtlich nicht zulässig, da sie dem der Baunutzungsverordnung zugrundeliegenden System der vorhabenbezogenen Typisierung widerspricht.
Die Autoren geben einen Überblick über die momentan Rechtslage bezüglich der dezentralen Stromversorgung von Inselnetzen sowie einen Ausblick diesbezüglich. Sie stellen zudem Beispiele aus anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter Post, Telekommunikation und Personennahverkehr, vor.
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
Der Autor bespricht einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vom 23.03.2010 (2 M 243/09). Der Nachbar einer geplanten Windkraftanlage hatte sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gewandt, weil seiner Ansicht nach ein Folgeverfahren notwendig geworden sei, nachdem die Behörde die Frist zur Errichtung der Anlage verlängert sowie einer Änderung des Anlagentyps zugestimmt hatte. Ein solches hatte die Behörde nicht durchgeführt.
Zu der Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gebäude eine - eine Baugenehmigung erfordernde - Nutzungsänderung i.S.d. § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Wastfalen (BauO NRW) sei (hier im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bejaht: Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung eines Gebäudes - hier einer Reithalle -
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Sachverhalt: Es wird beabsichtigt, zwischen einer Biogasanlage und einem Blockheizkraftwerk eine Verbindungsleitung von 900 Metern Länge zu bauen. Die Energieaufsichtsbehörde verlangt als Genehmigungsvoraussetzung ein Sachverständigengutachten.
Ergebnis: Das Sachverständigengutachten kann nicht verlangt werden.
Der Beitrag legt im Schwerpunkt den Begriff der „Konversionsflächen aus militärischer oder wirtschaftlicher Nutzung“ i.S.v. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 aus.