Der von der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen (ABSI), Solarfreunde Moosburg e.V., Sonnenkraft Freising e.V. und ZIEL 21 Fürstenfeldbruck e.V. herausgegebene „Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen - Anregungen für Gemeinden (Beispiel: Landkreis Freising)“, der unter
Unter Einbeziehung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzesbuches (BauGB) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes insbesondere im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ana
In diesem Beitrag stellen die Autoren Windkraftanlagen als Wirtschaftskraft für Kommunen vor und gehen dabei auf die Situation der Windkraft in Deutschland und Hessen, die sich aus dem Bau und Betrieb der Windkraftanlagen ergebenden Erwerbsquellen für Kommunen, Vermittlung/Überzeugung/Dialog mit den Beteiligten sowie Rechtsfragen um Regionalplanung und Genehmigung ein.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag die Empfehlung 2008/48 der Clearingstelle EEG, in der es vor allem um die Auslegung des Begriffs »Landschaftspflegebonus«, eine Vermutungsregelung für bestimmte Flächentypen und einen Indizienkatalog bezüglich Flächenbewirtschaftungsformen geht.
Die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) verlangt, dass ab 2010 Zertifikate die nachhaltige Klima- und Umweltbilanz derjenigen Pflanzenkraftstoffe belegen, die auf die nationale Biokraftstoffquote gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG angerechnet werden.
Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV)
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 (eBAnz AT 125 2009 B1), geändert durch die zweite Änderung der BioSt-NachVwV vom 15. Dezember 2011 (eBAnz AT 145 2011 B1).
Der Beitrag geht aus einer meteorologischen Perspektive auf die Frage der optimalen Nabenhöhe und des optimalen Rotordurchmesser zur Ertragsmaximierung beim Repowering von Windenergieanlagen ein. Der Autor kommt dabei zu dem Schluss, dass grundsätzlich eine möglichst große Nabenhöhe anzustreben sei, wobei durch die baurechtlich und regionalplanerisch vorgegebenen Höhenbeschränkungen die optimale Nabenhöhe häufig nicht umsetzbar sei.
Leitsätze:
Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist.
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 soll der Naturschutz und die Landschaftspflege kodifiziert werden. Das Naturschutzrecht soll damit nicht nur klarer und übersichtlicher gestaltet werden, sondern auch dessen Anwendbar- und Nachvollziehbarkeit erleichtert und eine schnellere und effektivere Umsetzung des europäischen Rechts in innerstaatliches Recht ermöglicht.
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Der Bundestag hat am 17. Juni 2010 beschlossen, das Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch Annahme eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (BT-Drs. 17/1220, s. Anhang) in der durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages vorgeschlagenen Fassung (BT-Drs. 17/2184, s. Anhang) zu ändern.
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23.
Der Beitrag befasst sich mit der raumplanerischen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Der Autor beleuchtet hierzu u.a. das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und erläutert sodann das Bedürfnis ihrer planerischen Steuerung.
Der von der Bundesregierung am 18.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Gemeinde eine Konzentrationsflächenplanung für Biogasanlagen vornehmen kann
Ergebnis: verneint.
Der Beitrag setzt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auseinander.