Die Autoren diskutieren die energiewirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen, die sich aus dem angestrebten Ausbau der Windenergie sowie der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ergeben. Dabei gehen sie insbesondere auf die Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau der Windenergie und einem unverändert hohen Grundlastsockel aus Kernenergie ein.
Die Beschlusskammern 6 bis 9 der Bundesnetzagentur haben am 23.06.2010 ein Positionspapier zu den Anforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.
In dem Beitrag widmen sich die Autoren der Frage des Netzsicherheitsmanagements, das angesichts des starken Wachstums von EEG-Stromerzeugungsanlagen samt deren spezifischen Einspeisecharakteristika und des zu langsam stattfindenden notwendigen Netzausbaus von steigender Bedeutung für die Netzsicherheit sei.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die kostengünstigere Möglichkeit für Netzbetreiber ein, in bestimmten Fällen - wie z.B. bei zu hohen Betriebskosten, gestiegener Netzlast, geänderten Sicherheitsbestimmungen oder neuen Gesetze und Normen - Mittelspannungsschaltanlagen nicht komplett neu zu ersetzen, sondern einige Komponenten auszutauschen. Im Einzelnen wird dazu dargestellt, wie auf neue oder geänderte Gesetze und Normen zu reagieren und was bei Änderungen an bestehenden Schaltanlagen zu beachten sei.
Zur Frage, wer zum Anschluss einer Anlage verpflichteter Netzbetreiber i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 ist (hier: Der verpflichtete Netzbetreiber sei nicht jeweils im Verhältnis zum einzelnen Anschlussbegehren zu ermitteln.
Nein.
Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.
Der Autor beschreibt die Anforderungen der Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen beim Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu
Die Clearingstelle EEG hat am 4. Oktober 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009“ beschlossen.
Leitsätze des Gerichts:
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.
Der Autor befasst sich mit dem Konzept eines Offshore-Supernetzes, das die Parks in Nord- und Ostsee und den benachbarten Gewässern mit den angrenzenden Ländern und diese untereinander verbindet.
Der Artikel befasst sich mit dem zukünftigen Ausbau des Stromnetzes, das nach Ansicht des Autors einen limitierenden Faktor beim Ausbau der Erneuerbaren Energien darstellt.
Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.
Keine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei mehreren alternativen Verknüpfungspunkten im selben Netz
Zur Anwendbarkeit der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei der Ermittlung des Verknüpfungspunktes gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten im selben Netz (hier verneint: Der Gesetzgeber habe die erforderliche „technische Eignung“ des Verknüpfungspunktes i.S.v.
Der Autor berichtet über eine vom Fachmagazin Photon veranstaltete Diskussionsrunde zur (damals noch lediglich) geplanten Absenkung der Solarstromvergütung zum 1. Juli 2010.
Die ca. 300 Teilnehmer hätten sich hauptsächlich mit den Auswirkungen der geplanten Kürzung auf die deutschen Hersteller von Solartechnik befasst sowie mit den wahrscheinlichsten Szenarien bei den verschiedenen möglichen Kürzungsmöglichkeiten. Ein weiteres Thema sei der Netzausbau gewesen.
Die Autorin beschreibt die Anforderungen an zukünftige intelligente Stromnetze, die sogenannten „Smart Grids“.
Der Artikel beschreibt die Herausforderungen bei der Integration des Fotovoltaikstroms in die Niederspannungsnetze am Beispiel des Allgäus. Zentral sei dabei der Ausbau dieser Netze.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.
Zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern im Falle der Inanspruchnahme ihres Grundstücks zur Verlegung von Elektrizitätsleitungen gemäß § 8 Abs. 1 AVEltV (§ 12 Abs. 1 NAV). Leitsatz des Gerichts:
Die Autoren, die der Auffassung sind, dass Pumpspeicherkraftwerke angesichts des weiteren Ausbaus von Erneuerbaren Energien in Deutschland und des damit zusammenhängenden Bedarfs an Speicherkapazitäten eine effiziente Lösung darstellen, gehen in ihrem Beitrag auf den Nutzen von Pumpspeicherkraftwerken in unterschiedlichen Bereichen ein. Dabei analysieren sie auch die Folgen, die mit den von Pumpspeicherkraftwerken für den bezogenen Pumpstrom seit 2008 zu zahlenden Netznutzungsentgelte einhergehen.
Der Artikel beschreibt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen der Energiemärkte und Stromnetze auf die Entwicklung der Windkraftanlagentechnik ergeben und beschreibt das sogenannte „Clustering“ als Möglichkeit zur Integration der Windkraft.