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Angezeigt werden Ergebnisse 4676 - 4700 von 5335 gesamt (Seite 188 von 214).
Votum 2009/10– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 iV.m.

1.0351542
Politisches Programm: Sachverständigenrat für Umweltfragen
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „100% erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar“ (Vorläufige Fassung vom 5.

1.035144
Hinweis 2009/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/14

Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.

1.0351431
Rechtsprechung– 6 A 630/08
Aktenzeichen: 6 A 630/08
Gesetzesbezug: BauGB/ROG
Leitsätze des Gerichts:
  1. Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
  2. Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB ert
1.0351169
Aufsatz: Rde (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 77 - 83
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Ber Beitrag analysiert die nun im europäischen Gemeinschaftsrecht geschaffene, erstmals eigenständige Kompetenzgrundlage zum Erlass von Maßnahmen im Energiebereich - Art. 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, auch sog. Lissabon-Vertrag)- und grenzt sie zu anderen Vorschriften mit Energiebezug ab.
1.0350846
Aufsatz: Rde (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 83-91
Die Möglichkeit für stromintensiv arbeitende Unternehmen, im Rahmen des EEG-Belastungsausgleiches über eine Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 f. EEG 2009 eine Begrenzung der Abnahempflicht für EEG-Strom zu erreichen, lässt sich nach Ansicht des Autors aufgrund der daraus resultierenden Inanspruchnahme der nichtprivilegierten EEG-Adressaten aus wettbewerbspolitischen Motiven und ohne eine Finanzierungsverantwortung im Sinne des Verursachersprinzipes nur mit der Einschränkung rechtfertigen, dass jene herbeigeführte Ungleicheit durch eine vom Gesetzgeber festegelgte Belastungsobergrenze verhältnismäßig bleibe.
1.0350845
Aufsatz: ew (Energiewirtschaft) 6/2010, 33-37
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Im ersten Teil des Artikels wurde ein elektrisches Modell einer PV-Anlage aus Sicht des Niederspannungsnetzes vorgestellt, das mit dem Ziel entwickelt wurde, die Netzspannung unter Berücksichtigung von Stromeinspeisung von PV-Anlagen zu berechnen. 

1.0350842
Aufsatz: Erneuerbare Energien 3/2010, 78-79
Gesetzesbezug: BioSt-NachV
Der Beitrag beschreibt, warum im Rahmen der Umsetzung der nach der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) erforderlichen Zertifizierung flüssiger Biomasse insbesondere die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und sowie die Gründung und Akkreditierung von Zertifizierungssystemen mehr Zeit als erwartet in Anspru
1.0350819
Aufsatz: Photon 3/2010, 18-22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33
Der Beitrag benennt mögliche Nachteile, die eine - wie im Rahmen der sog. PV-Novelle zur Änderung des EEG 2009 vorgeschlagene - Vergütungserhöhung für den Eigenverbrauch von Solarstrom in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht sowie in Hinsicht auf die Netzstabilität auslösen könnte.
1.0350776
Aufsatz: Photon 3/2010, 18-22, 3
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33
Das Editorial zählt fiskalische, netztechnische, stromversorgungskostenrelevante und gesamtwirtschaftliche Aspekte auf, die nach Ansicht der Autorin gegen eine (erhöhte) Vergütung von Eigenverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen sprechen.
1.0350775
Aufsatz: Sonne, Wind und Wärme 3/2010, 120-121

In Bezug auf die im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 20.

1.0350286
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG2014  |  EEG 2017  

1.0350215
Politisches Programm: Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung

Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.

1.0350181
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406, s. Anhang), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 zum zweiten Mal geändert.

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1.035018
Aufsatz: ew (Energiewirtschaft) 5/2010, 32-35
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag geht darauf ein, wie sich der steigende Anteil von Stromeinspeisungen aus PV-Anlagen auf das Niederspannungsnetz auswirkt.

1.035015
Votum 2008/42– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/42

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

1.0350149
Rechtsprechung– 12 LC 181/07
Aktenzeichen: 12 LC 181/07
Gesetzesbezug: BImSchG
Leitsätze:
  1. Ein von einer Kommanditgesellschaft erstrittenes Urteil mit der Verpflichtung zur Neubescheidung entfaltet Rechtskraftwirkung hinsichtlich der für das Urteil maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auch unmittelbar zugunsten des persönlich haftenden Gesellschafters.
  2. Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung bei der Festlegung einer Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan.
  3. Die Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 Satz 3
1.035012
Aufsatz: IR (InfrastrukturRecht) 2010, 28-31
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, die die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für eine Vergütung von Strom aus flüssiger Biomasse nach dem EEG 2009 (mit der Grundvergütung sowie ggf.
1.0350116
Aufsatz: Erneuerbare Energien 2/2010, 76-79
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag stellt Anforderungen vor, die sich für Solarthermieanlagen insbesondere aus der sog. Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG sowie dem Vorschlag KOM (2008) 778 für eine neue Richtlinie zu sog. Energielabeln ergeben.
1.0350082
Aufsatz: Erneuerbare Energien 2/2010, 86-89
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag untersucht mit Text und Grafiken Zusammenhänge bei der Entstehung sowie Auswirkungen der Logistikkosten von Biogasanlagen, insbesondere den Anstieg bestimmter Logistikkosten mit steigendem Einzugsradius und die Auswirkungen verschiedener Logistik- auf die Energiegestehungskosten.
1.0350082
Aufsatz: Erneuerbare Energien 2/2010, 56
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag berichtet über Entwicklungen in der Wechselrichterproduktion. Die Hersteller versuchen, auf die gestiegene Nachfrage nach Wechselrichtern aufgrund möglicher Gesetzesänderungen in Bezug auf die Vergütung von PV-Anlagen im EEG 2009, aber auch auf erhöhte Anforderungen der Netzbetreiber an PV-Anlagen zu reagieren.
1.0350081
Rechtsprechung– 2 HK O 15/09
Aktenzeichen: 2 HK O 15/09
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 8 Abs 2

Zu der Frage, ob Getreidespelze Pflanzenbestandteile i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 a EEG 2004 darstellen, die keiner weiteren als der zur Ernte erfolgten Aufbereitung unterzogen wurden (hier: bejaht.

1.0350022
Politisches Programm: Deutsches BiomasseForschungsZentrum und Umweltbundesamt
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2009
1.0349938
Aufsatz: Sonne, Wind und Wärme 2/2010, 122

§ 6 Nr. 1 EEG 2009 knüpft für alle Neuanlagen sowie i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ab dem 1.

1.0349551
Rechtsprechung– 6 L 319/09
Aktenzeichen: 6 L 319/09
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Zur Frage, ob die Errichtung einer Windkraftanlage in ca. 35 m Entfernung vom genehmigten Standort noch von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gedeckt sei (hier: verneint. Die Standortabweichung stelle eine wesentliche Abweichung von der erteilten Genehmigung dar, so dass es die tatsächliche Errichtung eine ungenehmigte sei).
1.0349541
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Typ

Gericht

Gesetze