Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/11 und die Empfehlung 2012/6 vor.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ beschlossen.
Der Autor erklärt den Eigenversorgungsbegriff des EEG 2012. Dazu geht er zunächst auf die gesetzliche Neuregelung der EEG-umlagefreien Eigenversorgung ein. Anschließend nimmt er eine rechtskonforme Auslegung des Eigenversorgungsbegriffs vor und betrachtet schließlich die Kriterien der Eigenversorgung.
Der Autor geht auf Änderungen und Fragen des Genehmigungsrechts für bestimmte EE-Anlagen ein (Übergang des Genehmigungsrechts für Windenergieanlagen ins BImschG; naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen bei der Genehmigung von Biogasanlagen; Genehmigungspflicht bei sog. PV-Dachanlagen) und stellt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in Verfahren
Die Autoren legen dar, warum die Einführung von Kapazitätsmechanismen geeignet sei, um Anreize für die Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland zu schaffen. Letztere sei notwendig, es fehle allerdings an Investitionsanreizen. Diese Problematik sowie rechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen werden in diesem Beitrag erläutert.
Der Autor geht im ersten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch zweiten Teil des Beitrages).
- Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.
Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).
Die Autoren weisen in ihrem Beitrag auf die mangelnde Rechtssicherheit hinsichtlich der Genehmigungslage bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen, welche keine Abfälle einsetzen und das Biogas nach der Aufbereitung direkt in das Erdgasnetz einspeisen, hin. Es ließe sich nicht sicher beurteilen, ob für die entsprechenden Anlagen eine Baugenehmigung ausreiche oder die Einholung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich sei.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
Der Autor bespricht einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vom 23.03.2010 (2 M 243/09). Der Nachbar einer geplanten Windkraftanlage hatte sich gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gewandt, weil seiner Ansicht nach ein Folgeverfahren notwendig geworden sei, nachdem die Behörde die Frist zur Errichtung der Anlage verlängert sowie einer Änderung des Anlagentyps zugestimmt hatte. Ein solches hatte die Behörde nicht durchgeführt.
Leitsatz des Gerichts: Zur (fehlenden) Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für einen Offshore-Windpark.
Der Artikel beschreibt die Auswirkungen der Absenkung der Emissionsgrenzwerte für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf Scheitholzvergaserkessel.
Die neue 1. BImSchV, die seit Ende März 2010 gilt, enthält insoweit verschärfte Emissionsgrenzwerte. Die im Artikel vorgestellten Kessel sollen diese dank weiter fortgeschrittener Automatisierung und genauerer Steuerung dennoch einhalten und zudem weniger Wartungsaufwand verursachen.
Der Autor stellt zwei Gerichtsurteile vor, nach denen bei der Erweiterung von Windparks der Artenschutz nicht völlig neu bewertet werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn abstrakte Abstandskriterien unterschritten würden.
Der Artikel beschreibt neue Verbrennungstechnologien, mit denen Halmgut in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden kann.