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Suche in EEG 2004 § 3

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Rechtsprechung– 1 U 38/11
Zu der Frage, ob der zeitweise bzw. anteilige Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme (hier unter dem EEG 2004) dazu führt, dass ein Vergütungsanspruch für den Strom, der in anderen Zeiträumen ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, vollständig ausgeschlossen ist (hier: bejaht.
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Aufsatz

Die Autoren erläutern die Fiktion aus § 27 Abs. 2 EEG 2009, derzufolge Gas, das dem Gasnetz entnommen wird, als Biomasse gilt. Anschaulich gewendet könne das Gas also in Biomasse "verwandelt" werden.

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Rechtsprechung– 35 C 4723/08
Aktenzeichen: 35 C 4723/08

Zu der Frage, ob

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Neben der als Globalstrahlung auf die Erde treffenden Sonnenstrahlung ist auch die (regenerative) Umgebungswärme vom Begriff der „solaren Strahlungsenergie" gemäß EEG umfasst. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind demnach Anlagen, die neben Globalstrahlung auch (regenerative) Umgebungswärme direkt (Fotovoltaik) oder indirekt (z.B. solarthermische Kraftwerke oder Wärmedifferenzkollektoranlagen) zur Erzeugung von Strom nutzen (vgl.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des

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Rechtsprechung– VIII ZR 48/10
Aktenzeichen: VIII ZR 48/10

Leitsatz des Gerichts:

Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

 

  1. Rechtslage unter dem EEG 2004

    Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:

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Aufsatz
Der Autor setzt sich mit dem Begriff der „Anlage“ im BImSchG, im EEG 2004 und im EEG 2009 bei Biogasanlagen auseinander. Er begrüßt die vom
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Rechtsprechung– 12 U 79/10  
Aktenzeichen: 12 U 79/10  

Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.

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Aufsatz

Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Rechtsprechung– 12 O 324/09
Aktenzeichen: 12 O 324/09

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese

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Aufsatz

Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.

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Rechtsprechung– 8 U 2128/09
Aktenzeichen: 8 U 2128/09

Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.

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Empfehlung 2009/12– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/12

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 1. Juli 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Anlagenbegriff (§ 3 Abs. 2 EEG 2004/§ 3 Nr. 1 EEG 2009) bei Bestandsanlagen“ beschlossen.

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Votum 2008/57– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/57

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor

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Aufsatz

Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.

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Rechtsprechung– 32 O 347/08
Aktenzeichen: 32 O 347/08

Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg

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Aufsatz
Die Vergütung für Windenergie steigt aufgrund des EEG 2009 zum Jahreswechsel um etwas über 1 ct/kWh. Für Betreiber, deren Anlagen zum Jahresende 2008 kurz vor der Fertigstellung und dem Netzanschluss standen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Inbetriebnahme erst nach dem 31. Dezember 2008 erfolgt.
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Rechtsprechung– VIII ZR 309/07
Aktenzeichen: VIII ZR 309/07

Leitsätze:

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Aufsatz
Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Windkraftanlage nach dem EEG 2004 als in Betrieb gesetzt gilt. Hintergrund ist die höhere Vergütung für Windkraftanlagen nach dem EEG 2009, die nur beansprucht werden kann, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb gesetzt wurde.
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Votum 2008/29– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/29

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms nach Inbetriebnahme der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4

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Aufsatz
Da das EEG 2009 für Windenergie eine gegenüber dem EEG 2004 erhöhte Vergütung vorsieht, kann es für Windanlagenbetreiber erstrebenswert sein, bereits betriebsbereite und ans Netz angeschlossene Anlagen erst nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb zu nehmen. Obwohl der Wortlaut des § 12 Abs. 3 S.
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Votum 2008/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2

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