Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des
Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt.
Zu der Frage, ob der richtige Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten in demselben Netz ermittelt werden kann (hier verneint: Der richtige Verknüpfungspunkt i.S.v.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom hat, der in der
Vereinbarung von Blindarbeitsentgelt in Einspeisevertrag (AGB); Aufrechnung gegen Einspeisevergütung
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).
Leitsatz des Gerichts:
Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).
Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat.
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Rechtslage unter dem EEG 2004
Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:
Zu der Frage, ob PV-Module, die auf dem Wellblechdach einer vorgeblich dem Schutz von Bärlauchgewächsen dienenden Stahlkonstruktion angebracht sind, die erhöhte Vergütung für sog. Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.
Zu der Frage, wann eine Wärmenutzung i.S.v.
In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
Zur Frage, ob PV-Module i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind, wenn sie an einer als Unterstand genutzten Stahlkonstruktion angebracht sind, welche u.a. Längst
Leitsatz des Gerichts:
Der BGH hat mit Urteil vom 9.
Zur Frage, ob die Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004, nach welcher bestimmte Vergütungsvorschriften des EEG 2004 für die Erzeugung von Strom aus Biomasse (§ 8 EEG 2004)
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem