Leitsatz des Gerichts:
Zur Frage, ob die Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004, nach welcher bestimmte Vergütungsvorschriften des EEG 2004 für die Erzeugung von Strom aus Biomasse (§ 8 EEG 2004)
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem
Der BGH hat mit Urteil vom 9.
Leitsätze des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Die Clearingstelle EEG hat am 18. November 2010 den Hinweis „Verhältnis NawaRo-Generalklausel zu Positiv-/Negativ-Listen“ beschlossen.
Einer einleitenden Bemerkung sowie einer Zusammenfassung des Urteils des BGH vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09 folgt eine Stellungnahme des Autors zum Urteil.
- Eine Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, wonach sich das Entgelt für die Stromlieferung um einen „Aufschlag nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ erhöht, unterliegt nicht der Inhaltskontrol
Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.
Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob eine Modernisierung i.S.d. § 23 Abs. 2 EEG 2009 nicht nur bauliche Veränderungen der Wasserkraftanlage im engeren Sinne umfasst, sondern auch der Gewässerökologie dienende Maßnahmen mit Bezug zum Anlagenbetrieb (hier: bejaht, u.a. unter Bezugnahme auf das Votum der
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber von einem Anlagenbetreiber, der den in seiner Anlage erzeugten Strom per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung in das Netz des Netzbetreibers einspeist und dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG 2004 erhält, für den vom Anlagenbetreiber ebenfalls per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung über das Netz des Netzbetreibers von Stromlieferanten bezogenen Strom (sog.
Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.
Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.
Zu der Frage, ob ab dem 1. August 2004 die Vergütung für Strom, der in bis zum 31.
Im vorliegenden Fall wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des § 11 EEG 2004 der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solarstromanlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms gemäß §§ 5 Abs. 1, 11
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.
Nein.
Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.
Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19
Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.
Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.