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Suche in EEG 2009

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Votum 2009/26– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.

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Aufsatz

Bisher war die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweifacher Hinsicht privilegiert, indem sichergestellt wurde, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig eingespeist und auch tatsächlich verbraucht wurde. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Änderungen ein, die mit der Umstellung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus ab 2010 in Kraft treten.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur plant, die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren.

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Aufsatz

Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.

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Aufsatz
Auch nach Inkrafttreten des EEG 2009 besteht weiterhin Unsicherheit, ob Blockheizkraftwerke, die von der Biogasanlage räumlich abgesetzt und über eine längere Gasleitung mit dem Fermenter verbunden sind (sog. Satelliten-BHKWs), als eigenständige Anlage nun i.S.d. § 19 Abs. 1
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2009
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber.
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Rechtsprechung– 12 U 85/09
Aktenzeichen: 12 U 85/09

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf vorläufigen Anschluss ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Beklagten gemäß §§ 5 Abs. 1, 59 Abs. 1 EEG 2009 hat.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 30
Mit dem § 30 EEG 2009 wurde dem Repowering (Ersatz bestehender Altanlagen durch neue Windanlagen) eine eigene Vorschrift gewidmet. Die getroffenen Ergänzungen und Neuregelungen werfen dabei viele Rechtsfagen auf.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen, die die mit der AusglMechV ermöglichte Direktvermarktung regenerativen Stroms auf die Preisbildung an der Strombörse haben könnte.
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Aufsatz
Bericht über die Entwicklung der Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung mit Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung (bis 2030 Biomethaneinspeisung in Höhe von zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfes in Deutschland).
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, RL 2009/28/EG

Der Autor beschreibt die Entwicklung der Laufwasserkraftnutzung an der Saale seit Beginn des 20. Jahrhunderts und stellt anschließend Perspektiven für die Laufwasserkraftnutzung an der Saale unter Berücksichtigung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen dar.

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Aufsatz
Bericht über den Repowering-Workshop der Windenerige Agentur Bremerhaven/Bremen (WAB) vom 11. und 12. Juni 2009. Zusammenfassung von Vorträgen zu kommunal- und baurechtlichen Aspekten des Repowering sowie zur Akzeptanzerhöhung durch Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Hinweis 2009/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/14

Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.

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Rechtsprechung– 3 O 271/09

Zu § 59 EEG 2009 (hier: Gericht der Hauptsache, weil örtlich zuständig i.S.d. § 29 ZPO, sei bei Energielieferungsverträgen das Gericht am Ort der Energieabnahme.

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Rechtsprechung– 61 C 245/09 und 61 C 405/09
Aktenzeichen: 61 C 245/09 und 61 C 405/09

1. Entscheidung des AG Bad Sobernheim im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Urt. v. 31.8.2009 - Az. 61 C 245/09, s. Anhang):

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009
Viele Anlagenbetreiber erkundigen sich vor Investitionsentscheidungen auch nach der Rechtsauffassung der Netzbetreiber. Die Autorin erläutert, dass sich auf Zusagen des Netzbetreibers jedoch kein rechtssicherer Anspruch auf Vergütung stützen lasse. Auch Schadensersatzansprüche für fehlerhafte Auskünfte würden in der Regel scheitern. Der Netzbetreiber sei nicht verpflichtet, den Anlagenbetreiber über Rechtsfragen aufzuklären.
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Votum 2009/20– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/20

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung gem. §§ 66 Abs. 1, 16 Abs. 1 i.V.

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Hinweis 2009/7– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/7

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet.

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Votum 2009/19– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr.

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Votum 2009/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/9

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 für den Strom hat, der in ihren auch Forschungszwecken dienenden Fotovoltaikanlagen erzeugt wird (im Ergebnis verneint, da die Fotovolta

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Aufsatz
Die Vorschriften des EEG 2004 wurden durch das EEG 2009 in der Anzahl erheblich erhöht, neu strukturiert und teils im Wortlaut geändert.
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Aufsatz
Die AusglMechV modifiziert die Vorschriften des EEG 2009 zum bundesweiten Ausgleich (§§ 34 bis 39, §§ 53 und 54 EEG 2009).
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Votum 2009/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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