Zu der Frage, ob neue PV-Module, die im Jahre 2007 im Austausch gegen mangelhafte Module in Betrieb genommen wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: unter dem EEG 2004 bejaht. Jedes einzelne Modul sei eine „Anlage“ i.S.v.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Zu der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich ihrer Zahlungen der EEG-Umlage hat, weil die EEG-Umlage nicht mit der Finanzverfassung im Einklang stehe (hier: verneint. Die Leistung der Klägering sei nicht rechtsgrundlos erfolgt).
Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier verneint. Bei der Galopprennbahn handele es sich nicht in all ihren Nutzungsflächen um bauliche Anlagen.
Zum Inbetriebnahmezeitpunkt einer EEG-Anlage bei technisch notwendigem konventionellen Anfahrbetrieb
Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob ein Pachtvertrag für eine landwirtschaftliche Fläche auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos vom Pächter gekündigt werden kann, wenn sich nach Vertragsschluss die gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Rechtsgeschäft beruhte, wesentlich geändert haben und für den Vertragspartner die Nutzung der Fläche zum Betrieb einer Fotovoltaikanlage erkennbar war und nicht beanstandet wurde (hier bejaht).
Zu der Frage, ob die Übergangsregelung aus § 66 Abs. 18a S. 2 EEG 2012 - derzufolge Anlagen mit über 10 MW nur dann nach dem EEG 2012 vergütet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2012 in Betrieb genommen wurden - verfassungswidrig ist. Hier: Verfasssungsbeschwerde nicht angenommen.
Leitsätze des Gerichts:
1. Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 – BK 8-10/004 – geschaffenen Parameter „Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen“ sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 EEG 2009 wegen der Modernisierung einer Wasserkraftanlage besteht (hier: verneint.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Inbetriebnahme i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 bereits dann vorliegt, wenn eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum ersten Mal Strom erzeugt, ohne dabei ortsfest installiert worden zu sein.
Ergebnis: verneint.
Zu der Frage, ob ein durch Schotterung befestigter Lagerplatz eine bauliche Anlage i.S.d. § 32 Abs. 2 Halbsatz 1 EEG 2009 ist (hier verneint.
Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009/2012 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein Vergleich könne nach § 5 Abs. 1 Satz 1
Zu der Frage, ob ein durch Schotterung befestigter Lagerplatz eine bauliche Anlage i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 ist (hier bejaht).
Zu der Frage, ob eine PV-Anlage auf einem Stahlmast an der Beton-Eckwand einer Holzhütte an oder auf einem „Gebäude“ i.S.v. § 11 EEG 2004 angebracht ist (hier: verneint. Die Hütte sei kein „zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen“ bestimmtes „Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 S.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.
Zu der Frage, ob
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die mit Biogas aus mindestens einem gemeinsamen Fermenter betrieben werden, für welchen ein gemeinsamer Gärrestbehälter und ein gemeinsames Gärrestlager genutzt werden, eine (einzige) Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier bejaht: Durch die Nutz
Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
Zu der Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage auf einer Sukzessionsfläche ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB darstellt oder als sonstiges Vorhaben gem. § 35