Teilweise ja.
Die Nichterfüllung von bauplanungsrechtlichen bzw. genehmigungsrechtlichen oder ähnlichen Pflichten, die sich nicht unmittelbar aus dem EEG ergeben, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Vergütungs- bzw. Bonuszahlungen aus dem EEG.
Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biomasseanlage des Anlagenbetreibers und die Biomasseanlage eines anderen Anlagenbetreibers abweichend von § 19 Abs. 1 EEG 2009 als einzelne Anlagen im Sinne des § 66 Abs. 1a
Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Bedeutung von Humusstoffen für die Bodenfruchtbarkeit. Er gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Standorte sowie Anbaukonzepte und geht im Anschluss auf die Humusbilanzen einzelner Fruchtarten ein. Sodann vergleicht er ganze Fruchtfolgen mit Mais verschiedener Anbauintensitäten miteinander. Anschließend stellt er verschiedene Methoden zur Humusbilanzierung vor und gibt eine Einschätzung ab.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Eckpunkten der Empfehlungen des Beratungsunternehmens Ecofys zur Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenzen im Nieder- und Mittelspannungsnetz für dezentrale Erzeugungsanlagen einschließlich Biogasanlagen. Um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt Ecofys u.a. die Nachrüstung der Blockheizkraftwerke auf zwei Ebenen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Biogasanlagen-Repowering und nimmt dabei eine Abgrenzung von der Anlagenoptimierung als Einzelmaßnahme vor. Beim Repowering handele es sich um einen umfassenden Austausch oder durchgreifenden Ersatz der Biogasanlage am selben Standort. Dem gehe eine systematische Bestandsanalyse, der sog. Biogas Master Check und eine „ProFit-Analyse“ zur Feststellung des Repowering-Bedarfs voraus.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Marktsituation für Biogasanlagen seit dem Inkrafttreten des EEG 2012 und gibt Einschätzungen verschiedener Anlagenhersteller wieder. Aus seiner Sicht sei ein Anlagenzubau bei gezielter Standorterschließung trotz der Minimierung rentabler Standorte möglich. Nachgefragt seien u.a. Wirtschaftsdünger- und Biomethan-Einspeiseanlagen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 23.
Der Autor stellt die europaweit erstmalige Kombination einer ORC-Anlage mit einer Dampfmaschine in einer Pilotanlage in Niedersachsen vor: die Ausbeute bei Verstromung von Motorabwärme könne so verdoppelt und die Leistung des BHKW bis zu 12 Prozent erhöht werden.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Pflicht des Biogas-Anlagenbetreibers zur Vorhaltung einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EEG 2012 auseinander, die ab dem 1. Januar 2014 für alle Biogasanlagen gilt.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Arbeitsergebnissen zweier Voten der Clearingstelle EEG. Zunächst stellt sie die Entscheidung des Votums 2013/31 vor und geht dann auf das Votum 2013/34 ein.
Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf den sogenannten weiten bzw. engen Anlagenbegriff ein und beleuchtet die derzeitige Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung des Anlagenbegriffes der Clearingstelle EEG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in ihrer belegenen Biogasanlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung (KWK-Bonus) nach §§ 16 Abs.1, 27.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber für den in seinem im Jahr 2002 in Betrieb genommenen 20 kWel-BHKW
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritsch mit dem am 16. Mai 2013 ergangenen Urteil des OLG Naumburg (2 U 129/12) unter Berücksichtigung des BGH-Urteils zum Anlagenbegriff vom 23. Oktober 2013 (VIII ZR 262/12) auseinander.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verpflichtung des Anlagenbetreibers zur Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß § 6 Nr. 1 EEG 2009 (§ 6 Abs. 1 EEG 2012), die zusätzlich zu den vom Netzbetreiber definierten technischen Anschlussbedingungen erfüllt sein
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf den sogenannten Luftreinhaltebonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EEG 2009 hat
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Vergütungsanspruch der Anspruchstellerin für den Strom aus ihren BHKW auf der Grundlage berechnet wird, dass es sich bei dem BHKW bei den Biogas-Fermentern (sog. Vor-Ort-Anl
Die Autorinnen stellen die Empfehlung 2012/7 vor, in der die Clearingstelle EEG rechtliche Fragen des Messwesens unter dem Geltungsbereich des EEG 2012 klärt.
Die Autorinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Hinweis 2013/7 sowie der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG.