Sachverhalt: Die Europäische Kommission beanstandete in ihrer Klage gegen die Bundesregierung, dass die fehlende Unabhängigkeit der BNetzA einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstelle.
Entscheidung: Bejaht.
Vorliegend ist eine gemeinsame Studie der Umweltorganisation Greenpeace, des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und der SOAS University of London, die die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels auf das Finanzsystem und die Preisstabilität innerhalb der Eurozone untersucht. Die Autoren erkannten deutliche Zusammenhänge zwischen Klimakatastrophen vergangener Jahre und nachfolgenden Preisschwankungen, insbesondere bei Nahrungsmitteln.
Eine Studie von ZEW Mannheim und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung auf Grundlage von Erzeugungs- und Großhandelsmarktpreisdaten für zehn mitteleuropäische Länder zwischen 2015 und 2020 kam zu dem Schluss, dass von den sinkenden Preisen für Elektrizität aus Solar- oder Windenergie nicht nur Deutschland, sondern auch dessen Nachbarstaaten profitieren (sog. cross-country spillover). Die Kosten würden jedoch die deutschen Verbraucher tragen.
Der Autor nimmt Stellung zum Klimaschutzbeschluss des BVerfG vom März 2021 und fragt sich insbesondere, welche Auswirkungen dies für den Grundrechtsschutz von Energiekonzernen mit CO2-relevanten Aktivitäten habe.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996). Im Übrigen gem. § 24 Abs. 2 i. V. m. Nr 1 Bek. v. 5.12.2022 I 2262 am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Der Autor befasst sich mit dem Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen an der weltweiten Stromerzeugung.
Diese habe 2020 einen neuen Rekordstand von 27,8 % erreicht. Die erneuerbaren Energien seien somit hinter Kohle die zweitwichtigste Energiequelle zur Stromversorgung. 70 % aller Investitionen in der Stromerzeugung seien 2020 in erneuerbare Energien getätigt worden.
Der im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets entwickelte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 sieht unter anderem vor, die Zielvorgabe, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 40 % (statt zuvor 32%) zu erhöhen.
Vorabinformation:
Der BDEW hat eine Anwendungshilfe zum Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) veröffentlicht. Das NKK soll eine effiziente und gestaffelte Umsetzung des Redispatch 2.0 auf der Basis logisch aufeinander aufbauender Module gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat am 04. Juni 2021 eine verlängerte deutsche Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (mit Ausnahme von mit Stein- und Braunkohle betriebenen Anlagen) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Privatunternehmen würden eine zunehmend wichtige Rolle in der globalen Energiewende spielen. Die Autorin zeigt auf, dass insbesondere der Kauf von erneuerbarem Strom rasant zugenommen habe. An der Spitze seien große Tech-Unternehmen wie Apple, Google und Amazon, aber der öffentliche Druck habe auch viele andere Unternehmen dazu bewegt, Klimaneutralitätsziele festzulegen, Nachhaltigkeitsinitiativen zu ergreifen und in den Markt des erneuerbaren Stroms einzusteigen.
Der Autor plädiert in seinem Aufsatz für ein einklagbares prozedurales Grundrecht auf Umweltschutz und die Anerkennung eines materiellen Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Kohleausstieg mit Grundrechten verbunden ist.
Die Europäische Kommission hatte am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz seine Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.
Vorliegend handelt es sich um die Studie „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen - ein Update“ der Stiftung Umweltenergierecht, gefördert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Verbundprojekt Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0).
Sachverhalt: Dem EuGH befasste sich im Vorabentscheidungsverfahren mit der Änderung der Förderbedingungen von Fotovoltaikanlagen bei geschlossenen Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Die Studie „100% erneuerbare Energie für Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralität und räumlicher Verbrauchsnähe – Potenziale, Szenarien und Auswirkungen auf Netzinfrastrukturen“ vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und der TU Berlin in Kooperation mit der 100 Prozent Erneuerbar Stiftung vergleicht fünf unterschiedliche Szenarien der vollständigen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
Der vorliegende Bericht des Global Energy Monitor befasst sich mit dem Widerspruch zwischen dem geplanten Ausbau der europäischen Gasinfrastruktur und den Emissionsreduktionszielen der EU. Demnach seien in Europa Gasinfrastrukturprojekte im Wert von 87 Mrd. € in Planung, obwohl die EU ihre Emissionen bis 2030 um 55% senken möchte.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Dabei werden die Regelungen zur Erzeugung, zum Transport sowie zur Vermarktung von grünem Wasserstoff beleuchtet. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass der rechtliche Rahmen für einen Wasserstoff Markthochlauf noch lückenhaft und unzureichend sei.
Der Autor macht auf die Energiecharta von 1994 aufmerksam. Es handele sich um ein relativ unbekanntes Vertragswerk, welche ausländische Energiekonzerne dazu berechtige, Vertragsstaaten (so auch die Bundesrepublik) vor internationalen Schiedsgerichten auf üppige Entschädigungen zu verklagen, wenn die Investitionen der Konzerne in Energieinfrastruktur durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt werden. Zu diesen staatlichen Maßnahmen würden insbesondere auch Maßnahmen zum Ausstieg aus der fossilen Energie gehören.
Der Beitrag bewertet die "Nationale Wasserstoffstrategie" der Bundesregierung (NWS) in Hinblick auf volkswirtschaftliche Effekte. Die Autoren stellen fest, dass bei einer starken heimischen Wasserstoffproduktion erhebliche Potentiale entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von der Erzeugung erneuerbarer Energie, über die Wasserstoffherstellung, -speicherung und den -transport - liegen und dadurch Hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.
Der Beitrag befasst sich mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regelungen zur Batterieproduktion. Vorgesehen seien Grenzwerte für den Einsatz von recycelten Materialien, für Treibhausgas-Emissionen sowie die Lebensdauer der Batterien. Auch an den Abbau der Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel würden neue Anforderungen gestellt, insbesondere die Einhaltung von Menschenrechten.
Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.
Die vorliegende Studie beschreibt den Stand der Dinge in der Wasserstoffindustrie und präsentiert ihre Prognosen und Erwartungen für die nächsten Jahre. Bis 2030 sollen demnach über $300 Mrd. in Wasserstofftechnologien investiert werden, jedoch hätten lediglich $80 Mrd. davon bereits eine endgültige Investitionsentscheidung. Der Preis für "grünen" Wasserstoff werde 2030 zwischen $1,4 und $2,3 pro Kilogramm liegen und somit wettbewerbsfähig zu konventionellem "grauen" Wasserstoff werden.
In der Studie "No-regret hydrogen: Charting early steps for H₂ infrastructure in Europe", erstellt von AFRY Management Consulting im Auftrag von Agora Energiewende, werden sogenannte No-Regret-Optionen zum Bau einer europäischen Wasserstoffinfrastruktur vorgestellt. Damit sind Sektoren gemeint, die nur durch den Einsatz von Wasserstoff dekarbonisiert werden können. Die Autoren erkennen vier Pipeline Korridore in Europa, die sie als optimale Orte für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur identifizieren.