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Suche in Kosten/Abgrenzung Netzanschluss/-erweiterung

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Rechtsprechung– VIII ZR 21/07
Aktenzeichen: VIII ZR 21/07

Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.

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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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Votum 2008/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/24

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, welche ihr im Zusammenhang mit dem Anschluss der Anlage an das Netz der Netzbetreiberin entstanden sind (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

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Rechtsprechung– 2 O 149/05
Aktenzeichen: 2 O 149/05

Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme weiterer Leistung geeignet ist (hier verneint wegen zu erwartender Spannungsanhebung) und zur Frage, ob durch einen Regeltransformator mit Stufenschaltung Spannungänderungen ausgeglichen werden könnten und damit die technische Eignung des Netzes hergestellt werden könne (hier verneint).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Nun kommt offenbar eine neue Konstellation hinzu: Ein bereits bestehender
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Aufsatz
Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten.
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Votum 2008/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/10

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).

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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 2 HK O228/07
Aktenzeichen: 2 HK O228/07
Gesetzesbezug: EEG 2000

Zur vertraglichen Übernahme der Kosten einer Erdschlussgebietstrennung im netzbetreibereigenen Umspannwerk durch den Anlagenbetreiber (hier für zulässig erachtet, da nach den Umständen des Einzelfalles von den Vertragsparteien eine konkrete Kostenregelung zu einem konkreten Vorhaben getroffen worden sei; es handele sich somit um eine wirksame individualvertragliche Vereinbarung und keine an § 307 BGB zu messende Allgemeine Geschäftsbedingung. Da laut Urteil des

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Votum 2008/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/14

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Einspeisewillige, die insgesamt drei Fotovoltaikanlagen an das Netz des zuständigen Netzbetreibers anschließen und den Strom aus diesen Anlagen einspeisen wollen, einen Anspruch auf den Ausbau des Netzes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz EEG 2004 haben.

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Aufsatz
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des deutschen und europäischen Energierechts in den Vorjahren (im Anschluss an NJW 2004, 723 und NJW 2005, 2421).
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Rechtsprechung– 17 O 70/07
Aktenzeichen: 17 O 70/07
Gesetzesbezug: EEG 2000

Zur vertraglichen Übernahme der Kosten für Trafostation, Mittelspannungsleitung und Übergabestation durch den Anlagenbetreiber (hier: Laut Urteil des BGH vom 07.02.2007 gehöre zum Netzausbau nur die qualitiative Verstärkung des Netzes.

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Rechtsprechung– 1 U 1467/07
Aktenzeichen: 1 U 1467/07
Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint). Zur Anwendbarkeit der
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Rechtsprechung– 6 U 24/07
Aktenzeichen: 6 U 24/07
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Netzbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber abwälzen darf, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) wegen Ausnutzung einer Zwangslage des Anlagenbetreibers (hier verneint) und zur AGB-Kontrolle des Netzanschlussvertrages (hier: konkreter Vertrag enthalte keine AGB; im Übrigen handele es sich um Preisgestaltungsregelungen, die nicht der Inh
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Rechtsprechung– 9HK O 23165/05
Aktenzeichen: 9HK O 23165/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13

Zur Nichtigkeit eines Netzanschlussvertrages gem. § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Ein Netzanschlussvertrag ist nichtig, wenn in ihm Netzbetreiber und Anlagenbetreiber einen anderen als den von § 13 Abs.

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Aufsatz
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung und legen dar, welche Grundsätze sich für die Durchführung der „gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise“ aus der Entscheidung des BGH ableiten lassen. Ferner geht der Beitrag auf die vom BGH fortgeführte Rechtsprechung zur Abgrenzung von Netzausbau und Netzanschluss, auf die Ausführungen zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus sowie auf prozessuale Fragen ein.
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Rechtsprechung– 6 O 1905/05 (3)
Aktenzeichen: 6 O 1905/05 (3)

Verbindung einer Biogasanlage über eine im Eigentum des Anlagenbetreibers stehende Trafostation und ein Mittelspannungskabel zum Mittelspannungsnetz der Netzbetreiberin, hier insbesondere: Netzanschluss. Zur Anwendung kaufvertraglicher Vorschriften und zur Frage, ob der Austausch des vorhandenen, zum Hausanschlusskasten führenden Niederspannungskabels durch ein Mittelspannungskabel zum Netzanschluss zählt (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 306/04
Aktenzeichen: VIII ZR 306/04

Leitsätze: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen kommt es darauf an, wo der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt zwischen der stromerzeugenden Anlage und dem für die allgemeine Versorgung bestimmten Netz liegt, dessen Betreiber zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des Stroms verpflichtet ist.

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Rechtsprechung– 22 O 146/05
Aktenzeichen: 22 O 146/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 13

Zur Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung, durch die die Netzausbaukosten vom Netzbetreiber auf den Anlagenbetreiber überwälzt werden, insbesondere zur Frage, ob es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt (hier verneint). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Anlagenbetreiber zu ermitteln (hier verneint).

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Rechtsprechung– VIII ZR 288/05
Aktenzeichen: VIII ZR 288/05
Leitsätze: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes. Der Ansp
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Rechtsprechung– 6 O 152/06
Aktenzeichen: 6 O 152/06

Zu den Voraussetzungen der Netzausbaupflicht. Zu Bestimmung und Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (hier: Netzbetreiber muss darlegen, dass der Wert des erzeugten Stroms die Ausbaukosten in überschaubarer Zeit nicht erwirtschaften kann). Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber Schadensersatzansprüche hat, wenn dieser das Netz pflichtwidrig nicht ausbaut (hier dem Grunde nach bejaht).

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Netzbetreiber trotz unterzeichneten Anschlussvertrages mit dem PV-Anlagenbetreiber die Hausanschluss- und Leitungsverlegungskosten gemäß § 10 EEG nachträglich zu übernehmen habe. 

Ergebnis: Teilweise bejaht. 

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Rechtsprechung– 14 U 215/05
Aktenzeichen: 14 U 215/05
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13

Zur Frage, ob der Netzbetreiber vor Abschluss eines Netzanschlussvertrages, mit dem dem Anlagenbetreiber die Netzausbaukosten auferlegt werden, nach Treu und Glauben verpflichtet ist, den Anlagenbetreiber über die gesetzliche Kostentragungsregelung aufzuklären, mit der Folge, dass der Anlagenbetreiber bei fehlender Aufklärung den Vertrag anfechten kann (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 5 O 168/04

Zur Frage, ob die Leistungsklage auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Netzbeteibers zum Anschluss und zur Abnahme zulässig ist, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist (hier bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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