Auf Basis bisheriger Entwicklungen sowie ermittelter Wirtschaftsdüngerpotentiale untersucht der Beitrag die Folgen, welche die Ausgestaltung des sog. Gülle-Bonus (Nr. VI. 2. lit.
Die Autoren befassen sich mit den Möglichkeiten der Erzeugung von Regelenergie durch Wasserkraft bei spontanen Windkraftflauten.
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht.
Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist.
Der Autor geht der Frage nach, ob sich aus § 13 Abs. 1 EnWG eine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber ergibt, mit energieintensiven Unternehmen Verträge über ab- und zuschaltbare Lasten zu schließen.
Zur am 8. September 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten und am 9. September 2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts mit weiteren Informationen zum Inhalt der Verordnung. Im Anhang finden Sie die Materialien der Verordnungsgebung.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Getzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ vom 21. Juli 2012 (BGBl. I, S. 1577).
Nachfolgend gelangen Sie
- zum Mediationsgesetz.
Auf das Bestehen oder die Höhe des Zahlungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus, sofern die Fördervoraussetzungen nach wie vor eingehalten werden. Auch die Förderdauer ist lediglich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig.
Die Clearingstelle EEG hat am 4. Oktober 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009“ beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung. Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S.
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung. Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse vom 31. Juli 2010 in der am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1016) veröffentlichten Fassung.
Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.
Der Beitrag legt im Schwerpunkt den Begriff der „Konversionsflächen aus militärischer oder wirtschaftlicher Nutzung“ i.S.v. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 aus.
Der Autor befasst sich mit den Möglichkeiten der energetischen Verwertung von Müll. Hier gebe es in Deutschland noch große Potenziale. Dies gelte vor allem beim Biomüll und dort insbesondere für Speisereste.
Der Artikel befasst sich mit dem Photovoltaik-Zubau in Deutschland im Jahre 2009, der sich gegenüber dem Jahre 2008 mit 3,8 Gigawatt fast verdoppelt habe. Den Angaben einiger Analysten zufolge könne für das Jahr 2010 sogar trotz sinkender Vergütungssätze mit einer weiteren Verdoppelung gerechnet werden.
Zwar seien aufgrund der Finanzkrise nur 545,3 MW bis zum 30. Juni 2009 ans Netz gegangen. In der zweiten Jahreshälfte seien demgegenüber allerdings mehr als 3000 MW installiert worden.
Der Autor untersucht in seinem Beitrag rechtliche Risiken, die sich im Rahmen von Dachnutzungsverträgen, insbesondere bei Nutzung vorgefertigter Vertragsformulare, für beide Vertragsparteien ergeben können.
Zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern im Falle der Inanspruchnahme ihres Grundstücks zur Verlegung von Elektrizitätsleitungen gemäß § 8 Abs. 1 AVEltV (§ 12 Abs. 1 NAV). Leitsatz des Gerichts:
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.