Die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung auf dem Sektor „Biomasse“ müsse laut Gutachten gefördert werden.
Ja.
Leitsätze des Gerichts:
Der Artikel beschreibt neue Monitoring- und Steuerungslösungen für den Eigenverbrauch von in Fotovoltaikanlagen erzeugtem Strom.
Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen.
- Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann.
- Die Voraussetzungen des § 35 BauGB sind auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen.
Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.
Tabellarische Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die aktuellen Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie unter Berücksichtigung der einmaligen Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010 (Stand 23. September 2010).
Zu der Frage, ob die durch die sog. PV-Novelle vorgenommene Beschränkung des Vergütungstatbestandes des EEG 2009 für Strom aus PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für Strom nur aus solchen PV-Anlagen, die sich im Bereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplanes befinden und vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009), in Bezug auf bereits begonnene Projekte gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. allgemeine Handlungsfreiheit verstößt - hier verneint:
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.
Die Autorin befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der „Konversionsfläche“, welcher mangels Legaldefintition oder einschlägiger Rechtsprechung nur anhand der Gesetzesbegründung sowie nach Sinn und Zweck des § 32 EEG 2009 ausgelegt werden könne.
Der Artikel beschreibt die Bedingungen der neuen Eigenverbrauchsregelung und vor allem deren steuerlichen Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen bei der Methangasgewinnung aus Holz.
Anders als bei der bisher überwiegend genutzten anaeroben Fermentation von Biomasse werde bei der thermischen Vergasung von Holz zunächst ein sogenanntes „Synthesegas“ erzeugt, das in einem weiteren Schritt in Methan umgewandelt werde. Erste Ergebnisse solcher Projekte ließen hoffen, mit dieser Methode zukünftig Strom zu einem Preis von 8-10 ct /kWh erzeugen zu können.
Die Broschüre des BMU stellt anhand von Text, Graphiken und tabellarischen Übersichten die durch die PV-Novelle eingeführten neuen Vergütungssätze, -tatbestände und Degressionsmechanismen für nach dem EEG vergütungsfähige PV
Referentenentwurf der am 8. Dezember 2010 erlassenen Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung.
Der Beitrag stellt den Einsatz verschiedener Stromspeicher im Jahr 2007 auf Basis statistischer Daten sowie ein Ausbauszenario bis zum Jahr 2020 dar. Neben der Vorstellung einer Methode zur Modellierung der Bewirtschaftung der deutschen Großspeicher in Abhängigkeit der Strompreise an der Leipiziger Energiebörse wird das Potenzial von Stromspeichern für eine verbesserte Systemintegration von Erneuerbaren Energien diskutiert.
Die Autoren stellen zunächst im Einzelnen die am 27. Januar 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vor und evaluieren diese vor dem Hintergrund der als notwendig erachteten Integration der Erneuerbaren Energien in den Energiemarkt.
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen, welches auf Basis der politischen Ziele der Bundesregierung eine langfristige Strategie für eine künftige umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland festlegen soll. Das Energiekonzept trifft in neun Punkten,
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Probleme sich bei der Einspeisung von aus Biogas erzeugtem Strom aus einer eventuell notwendigen Umspannung ergeben können.