Der Artikel beschreibt ein neues Werk zur Herstellung von Ethanol und Biogas.
Roggen aus der Region werde zunächst in Ethanol verwandelt. Der dabei entstehende Reststoff, die sogenannte Schlempe, werde dann in einer Biogasanlage verwertet. Die Anlage gehöre mit einer Leistung von 30 MW zu den weltweit größten. Eine ähnliche Anlage solle in der größten Ausbaustufe zukünftig die größte Biogasanlage der Welt werden und 75 MW erbringen. Diese würde dann 7.000 Normkubikmeter Biogas pro Stunde einspeisen.
Der Autor berichtet von einem Besuch auf einer Plantage in Malaysia, auf der Palmöl hergestellt wird. Dieses werde hauptsächlich für Kosmetikartikel, Lebensmittel und Biodiesel verwendet.
Palmöl leide an einem schlechten Image, weil für den Anbau der Palmen teilweise Regenwald gerodet würde. Dies sei allerdings vor allem in Indonesien ein Problem.
Zu der Frage, ob ab dem 1. August 2004 die Vergütung für Strom, der in bis zum 31.
Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten, die die Liberalisierung des Strommarkts den Kommunen eröffnet hat und beschreibt insbesondere die Einzelheiten der Ausschreibungspflicht für Stromlieferungen sowie eventuelle Alternativen.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob zwischen erneuerbaren Energien und Kernkraftwerken ein grundsätzlicher „Systemkonflikt“ herrsche. Nach Ansicht der Autoren müsse sich ein solcher Konflikt auch bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 50 Prozent an der Stromerzeugung weder aus ökonomischer noch technisch-betrieblicher Sicht einstellen.
Der Autor beschreibt die Methoden zur Bestimmung des optimalen Netzausbaus aus volkswirtschaftlicher Sicht, gibt Fallbeispiele für die Netzanbindung von Off- und Onshore-Windparks und erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten der Stromübertragung (Gleichstrom-Erdkabel versus Wechselstrom-Freileitungen).
Zu der Frage, ob Vertragsklauseln unwirksam sind, die für den Strombezug einer Biomasseanlage, die Strom erzeugt und einspeist, einen „Aufschlag nach dem EEG“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ vorsieht (hier verneint.
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung auf dem Sektor „Biomasse“ müsse laut Gutachten gefördert werden.
Ja.
Leitsätze des Gerichts:
Der Artikel beschreibt neue Monitoring- und Steuerungslösungen für den Eigenverbrauch von in Fotovoltaikanlagen erzeugtem Strom.
Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen.
- Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann.
- Die Voraussetzungen des § 35 BauGB sind auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen.
Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.
Tabellarische Übersicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die aktuellen Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie unter Berücksichtigung der einmaligen Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010 (Stand 23. September 2010).
Zu der Frage, ob die durch die sog. PV-Novelle vorgenommene Beschränkung des Vergütungstatbestandes des EEG 2009 für Strom aus PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für Strom nur aus solchen PV-Anlagen, die sich im Bereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplanes befinden und vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden (§ 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009), in Bezug auf bereits begonnene Projekte gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit bzw. allgemeine Handlungsfreiheit verstößt - hier verneint:
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.
Die Autorin befasst sich mit der Auslegung des Begriffs der „Konversionsfläche“, welcher mangels Legaldefintition oder einschlägiger Rechtsprechung nur anhand der Gesetzesbegründung sowie nach Sinn und Zweck des § 32 EEG 2009 ausgelegt werden könne.