Der von der Bundesregierung am 18.
Leitsatz: Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.
Beitrag zum Stand der Diskussion und ersten praktischen Erfahrungen der Zertifizierung.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 16. Fachgespräch zum Thema „Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009“ am Freitag, den 29. November 2013 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin-Mitte.
Zur Erbringung des Nachweises über den guten ökologischen Zustand (hier: Vorlage der wasserrechtlichen Anlagenzulassung sei ausreichend, denn gem. § 6 Abs. 3 EEG 2004 seien die Voraussetzungen eines guten ökologischen Zustandes oder einer wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustandes bei allen Anlagen erreicht, die nach neuem Wasserrecht unter Berücksichtigu
„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas. In der Leitstudie 2008 wird mit dem „LEITSZENARIO 2008“ ein Szenario beschrieben, welches darlegt, wie die Treibhausgasemissionen bis 2050 in Deutschland auf rund 20% des Wertes von 1990 gesenkt werden können. Dieses langfristige Ziel ist von allen Industriestaaten zu erfüllen, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitpunkt etwa halbiert werden sollen.
Mit einem "Nationalen Energieeffizienzplan" soll die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten drastisch verringert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Ziele sollen mit einem Bündel aus marktwirtschaftlichen Investitionsanreizen und ordnungsrechtlichen Vorgaben erreicht werden: Im Rahmen einer "sozialen Effizienzinitiative" sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage von Energiekosten entlastet werden.
Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt.
Zur Frage, wann ein Gebäude objektiv dazu bestimmt ist, dem Schutz von Sachen zu dienen (hier verneint für Unterstände, deren Bestimmung, dem Schutz von Pflanzen zu dienen, vom Anlagenbetreiber nicht zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht werden konnte).
Zur (hier: fehlenden) Spruchreife einer Verpflichtungsklage, wenn nicht feststeht, ob eine Umweltverträglichkeitspüfung (UVP) durchzuführen ist und wenn der Antrag auf Genehmigung der Windkraftanlage ohne Prüfung baurechtlicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen allein aufgrund des fehlenden gemeindlichen Einverständnisses abgelehnt wurde ("steckengebliebenes Genehmigungsverfahren"). Zur Nichtigkeit eines Flächennutzungsplanes ("Feigenblatt"-Planung).
Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).