Leitsatz des Gerichts: Zur (fehlenden) Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für einen Offshore-Windpark.
Zu der Frage, ob eine Modernisierung i.S.d. § 23 Abs. 2 EEG 2009 nicht nur bauliche Veränderungen der Wasserkraftanlage im engeren Sinne umfasst, sondern auch der Gewässerökologie dienende Maßnahmen mit Bezug zum Anlagenbetrieb (hier: bejaht, u.a. unter Bezugnahme auf das Votum der
Zu der Frage, ob ab dem 1. August 2004 die Vergütung für Strom, der in bis zum 31.
Zur Frage, wer zum Anschluss einer Anlage verpflichteter Netzbetreiber i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 ist (hier: Der verpflichtete Netzbetreiber sei nicht jeweils im Verhältnis zum einzelnen Anschlussbegehren zu ermitteln.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts: Eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Rohstoffen nach § 7 BBergG soll verlängert werden, wenn die bisherige Aufsuchungstätigkeit dem vom Erlaubnisinhaber nach § 11 Nr. 3 BBergG vorgelegten Arbeitsprogramm entsprochen hat. Nur dann liegt in der Regel eine planmäßige, mit der Behörde abgestimmte Aufsuchung i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG vor.
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber seine die NAV ergänzenden Bedingungen durch die von § 4 Abs. 2 Satz 2
- Eine vorzeitige Besitzeinweisung setzt voraus, dass sie für ein Vorhaben erfolgt, für das enteignet werden kann.
Leitsatz des Gerichts:
§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.
Zur Frage, ob Anlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 erfüllen müssen, insbesondere ob „Gebäude“ im Sinne von Absatz 2 auch „vorrangig zu anderen Zwecken als
Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.
Leitsätze:
Zum Inbetriebnahmezeitpunkt einer EEG-Anlage bei technisch notwendigem konventionellen Anfahrbetrieb
Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber für den Schaden haftet, der Anlagenbetreiberinnen und -betreibern dadurch entsteht, dass der Netzbetreiber ihnen einen anderen als den günstigsten Verknüpfungspunkt benennt (hier bejaht:
- Ein von einer Kommanditgesellschaft erstrittenes Urteil mit der Verpflichtung zur Neubescheidung entfaltet Rechtskraftwirkung hinsichtlich der für das Urteil maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts auch unmittelbar zugunsten des persönlich haftenden Gesellschafters.
- Zu den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung bei der Festlegung einer Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan.
- Die Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 Satz 3
Leitsätze:
Zur Frage, ob insbesondere neu gegründete oder umstrukturierte Unternehmen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 für eine Strommengenbegrenzung nicht nur durch Vorlage der dort genannten Daten über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, sondern z.B.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf vorläufigen Anschluss ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Beklagten gemäß §§ 5 Abs. 1, 59 Abs. 1 EEG 2009 hat.
Ergebnis: Verneint.
Zum Begriff des Gebäudes i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Eine bauliche Anlage, z.B.
- Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
- Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB ert
Zu §§ 3 Abs. 1 S. 4 , 10 EEG 2000, § 280 Abs. 1 BGB (hier: Der Netzbetreiber sei ohne konkrete Anfrage des Einspeisewilligen von sich aus nicht verpflichtet, letzterem den günstigsten Verknüpfungspunkt mitzuteilen.