Die Expertise der Prognos AG basiert auf einer Branchenprognose des BEE aus dem Jahr 2009, wonach in Deutschland bis zum Jahr 2020 erneuerbare Energieträger rund 47 % des Stromverbrauchs, 25 % des Wärmeverbrauchs und 19 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor decken sollen.
Der Artikel beschreibt die Herausforderungen bei der Integration des Fotovoltaikstroms in die Niederspannungsnetze am Beispiel des Allgäus. Zentral sei dabei der Ausbau dieser Netze.
Der Beitrag beschreibt das seit dem 1. Januar 2010 in erster Instanz beim Landgericht und in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht bestehende „Windgericht“ in Bremen. Es handele sich dabei um Deutschlands erstes Gericht, das sich speziell mit Verfahren zu On- und Offshore-Windenergie befasse.
Die acht zuständigen Richter am Land- und Oberlandesgericht würden fachlich weitergebildet; in den Handelskammern könnten Streitfälle auch auf Englisch verhandelt werden.
Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu Infraschallemissionen von Windkraftanlagen.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.
Der Artikel befasst sich mit dem Photovoltaik-Zubau in Deutschland im Jahre 2009, der sich gegenüber dem Jahre 2008 mit 3,8 Gigawatt fast verdoppelt habe. Den Angaben einiger Analysten zufolge könne für das Jahr 2010 sogar trotz sinkender Vergütungssätze mit einer weiteren Verdoppelung gerechnet werden.
Zwar seien aufgrund der Finanzkrise nur 545,3 MW bis zum 30. Juni 2009 ans Netz gegangen. In der zweiten Jahreshälfte seien demgegenüber allerdings mehr als 3000 MW installiert worden.
In den meisten Fällen ja.
Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.
Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander.
Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese
Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.
Leitsatz des Gerichts: Eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Rohstoffen nach § 7 BBergG soll verlängert werden, wenn die bisherige Aufsuchungstätigkeit dem vom Erlaubnisinhaber nach § 11 Nr. 3 BBergG vorgelegten Arbeitsprogramm entsprochen hat. Nur dann liegt in der Regel eine planmäßige, mit der Behörde abgestimmte Aufsuchung i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG vor.
Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:
A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Der Artikel beschreibt, welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen der Energiemärkte und Stromnetze auf die Entwicklung der Windkraftanlagentechnik ergeben und beschreibt das sogenannte „Clustering“ als Möglichkeit zur Integration der Windkraft.
Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Befeuerung von Windkraftanlagen per Radar nur dann anzuschalten, wenn sich Flugzeuge oder Hubschrauber nähern.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Batterietechnik, die zur Steigerung des Eigenverbrauchsanteils von fotovoltaisch erzeugtem Strom eingesetzt werden können.
Der Artikel beschreibt die Diskussion über die geplante Absenkung der Fotovoltaikvergütung, insbesondere für Dachanlagen und Freiflächen.
Bei den Freiflächen beruhe der Konflikt vor allem auf den steigenden Pachtzinsen und der dadurch entstehenden Flächenkonkurrenz. Bei den Dachanlagen sei ein Einbruch der Vergütung wegen der höheren Kosten besonders kritisch zu sehen.
Der Autor gibt in seinem Beitrag steuerrechtliche Empfehlungen für private Solarstromeinspeiser. Dabei empfiehlt er die Einhaltung der im Schreiben vom 1. April 2009 veröffentlichten Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Der Anlagenbetreiber erhalte für eingespeisten Strom den regulären EEG-Vergütungssatz und für selbst verbrauchten Strom den Eigenverbrauchsvergütungssatz von derzeit 18 Cent/kWh.
Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten.