Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:
Das LG Neuruppin hat in einem Fall dreier vollständig unabhängig voneinander laufender Bestandsanlagen, die bis einschließlich 2008 als Einzelanlagen vergütet wurden, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für anwendbar erachtet.
Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.
Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 18.
Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4
Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e
Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg
In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.