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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die dena-Netzstudie II wurde von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) beauftragt und unter der Federführung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) als

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung – ARegV)

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Rechtsprechung– 11 U 31/09
Aktenzeichen: 11 U 31/09

Leitsätze des Gerichts:

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009

Der Autor beschreibt die Methoden zur Bestimmung des optimalen Netzausbaus aus volkswirtschaftlicher Sicht, gibt Fallbeispiele für die Netzanbindung von Off- und Onshore-Windparks und erläutert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten der Stromübertragung (Gleichstrom-Erdkabel versus Wechselstrom-Freileitungen).

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Rechtsprechung– 14c O 347/08

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber von einem Anlagenbetreiber, der den in seiner Anlage erzeugten Strom per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung in das Netz des Netzbetreibers einspeist und dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG 2004 erhält, für den vom Anlagenbetreiber ebenfalls per kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung über das Netz des Netzbetreibers von Stromlieferanten bezogenen Strom (sog.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005, NAV

Die Autoren befassen sich mit der Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) im Stromsektor. Hierbei beschäftigen sie sich primär mit den Regelungen für höhere Spannungsebenen, da dort keine gesetzlich bindenden Regeln vorhanden sind.

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Rechtsprechung– EnZR 23/09
Aktenzeichen: EnZR 23/09
Gesetzesbezug: BGB, EnWG 2005

Leitsatz des Gerichts:

Für die gerichtliche Bestimmung eines Stromnetznutzungsentgelts für die Jahre 2003 und 2004 nach § 315 Abs. 3 BGB kann das Gericht mangels anderweitiger Angaben die Ergebnisse der unmittelbar nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 durchgeführten Entgeltgenehmigungsverfahren heranziehen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.

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Rechtsprechung– EnVR 15/09
Aktenzeichen: EnVR 15/09
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Leitsatz des Gerichts:

Unter dem letzten Kalenderjahr im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Angebot eines individuellen Netzentgelts zu verstehen.

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Rechtsprechung– EnVR 56/08
Aktenzeichen: EnVR 56/08
Gesetzesbezug: EnWG 2005, StromNEV

Leitsatz des Gerichts:

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 30, EnWG 2005

§ 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2005) verpflichtet den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne von § 3 Nr. 9 EEG 2009.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.

 

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Der von der Bundesregierung am 18.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
[...] Rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume eines Netzbetreibers Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume von Netzbetreibern im Zusammenhang mit natürlichen und sonstigen Einwirkungen auf Energieversorgungsnetze (z.B. überhängende Baumäste und beeinträchtigende Wurzeln sowie flächendeckender Überbau von Erdkablen und Netzanschlüssen mit Garagen, Schwimmbädern , Gartenhäusern etc.) sind gering.
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Aufsatz
Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.
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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2009, RL 2009/28/EG

In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.

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Aufsatz
§ 17 Abs. 2a EnWG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Offshore-Windanlagen an ihr Netz anzubinden.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der Artikel gibt einen Übersicht über den Umgang mit Investitionen zur Netzwerweiterung und den Instrumenten, welche die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zur angemessenen Berücksichtigung dieser wichtigen Aufgabe der Netzbetreiber vorsieht.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, KWKG 2002
Begünstigt durch politische, wirtschaftliche und ökologische Forderungen wird Elektroenergie in städtischen Versorgungsgebieten heute zunehmend von dezentralen Energieerzeugungsanlagen (DEA) auf der Mittel- und Niederspannungsebene kundennah ins Netz eingespeist. Die vorhandenen Verteilungsnetze, in die die DEA integriert werden, sind in ihrer heutigen Form historisch gewachsen und somit für zentrale Energieerzeugung ausgelegt. Deshalb muss überprüft werden, ob und inwieweit die vorhandenen Netzstrukturen eine steigende Anzahl von DEA ohne Beeinträchtigung der Funktionalität aufnehmen können.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der Kartellsenat des BGH hat in insgesamt fünf Urteilen über die Anwendbarkeit von § 315 BGB auf Netzentgelte entscheiden. Der Beitrag bespricht die Entscheidung des Kartellsenats vom 04.03.2008 - KZR 29/06 (abrufbar unter http://www.bundesgerichtshof.de).
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Rechtsprechung– 6 O 1551/08
Aktenzeichen: 6 O 1551/08

Zur Frage, ob formularmäßige Vereinbarungen über die Tragung von Netzkosten der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen (hier bejaht).

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Votum 2008/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/10

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Abs. 2 EEG 2004 zum Anschluss der zur Erweiterung vorgesehenen Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers sowie zur Abnahme des nach der Erweiterung produzierten Stroms eine Stromleitung auf eigene Kosten neu zu bauen oder eine andere Anschluss- und Abnahmemöglichkeit auf eigene Kosten zu schaffen verpflichtet ist (im Ergebnis verneint).

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Politisches Programm

Der Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß Auftrag im EEG-Erfahrungsbericht 2007 befasst sich mit der Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zeigt Handlungsoptionen für die Modernisierung des Energiesystems auf.

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