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Votum 2009/19– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr.

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Votum 2009/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Rechtsprechung– 2 HK O 15/09
Aktenzeichen: 2 HK O 15/09
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 8 Abs 2

Zu der Frage, ob Getreidespelze Pflanzenbestandteile i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 a EEG 2004 darstellen, die keiner weiteren als der zur Ernte erfolgten Aufbereitung unterzogen wurden (hier: bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

 

Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas

 „an anderer Stelle im Bundesgebiet

in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.

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Aufsatz
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
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Aufsatz
Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der
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Aufsatz
Vielfach erfolgt die Aufbereitung, Verstromung und Einspeisung von Rohbiogas nicht durch den Erzeuger selbst, sondern nimmt ein Projektpartner oder sogar ein Direktabnehmer das Rohgas zu diesen Zwecken ab.
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, EEG 2009

Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.

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Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten (d.h. der Netzbetreiberin) die unter dem gleichen Aktenzeichen erlassene einstweilige Verfügung vom 09.02.2009 aufgehoben und einen Verfügungsanspruch verneint.

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Rechtsprechung– 1 BvR 3076/08 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3370/08 1 BvR 3371/08 1 BvR 3372/08
Aktenzeichen: 1 BvR 3076/08 1 BvR 3299/08 1 BvR 3369/08 1 BvR 3370/08 1 BvR 3371/08 1 BvR 3372/08

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben in mehreren Verfahren Verfassungsbeschwerde gegen die Erstreckung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen durch § 66 Abs. 1 EEG 2009 erhoben.

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Rechtsprechung– RO 2 K 07.1478
Aktenzeichen: RO 2 K 07.1478
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Gemeinde eine Konzentrationsflächenplanung für Biogasanlagen vornehmen kann

Ergebnis: verneint.

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Rechtsprechung– 8 O 117/09
Aktenzeichen: 8 O 117/09

Zu den Voraussetzungen des § 59 EEG 2009 (hier im Anschluss an LG Braunschweig, Urt. v.

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Votum 2008/57– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/57

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor

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Rechtsprechung– 3 O 89/09
Aktenzeichen: 3 O 89/09

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 59 EEG 2009 (hier: § 59 EEG 2009 sei nur bei einem in Streit stehenden Erstanschluss der Anlage ans Netz oder deren drohender Trennung vom Netz anzuwenden; bei einem Streit allein um die angemessene Höhe eines Entgelts gelte das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache).

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Votum 2008/56– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/56

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber die Zahlung des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß den Regelungen des EEG 2009 Anlage 2 verlangen kann, wenn in seiner Biogasanlage neben Gülle und sonstigen in der Positivliste der Anlage 2

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
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Aufsatz
Mit der Regelung der Biogas-Einspeisemodalitäten durch einen neuen Teil 11a in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im April 2008 wurde die Einspeiseseite auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Mit der Verabschiedung der EEG-Novellierung im Oktober 2008 bekam auch die Biogas-Verwendungsseite einen neuen Rechtsrahmen.
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Aufsatz

Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.

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Aufsatz
Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.
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Rechtsprechung– 3 O 30/09
Aktenzeichen: 3 O 30/09

Das LG Neuruppin hat in einem Fall dreier vollständig unabhängig voneinander laufender Bestandsanlagen, die bis einschließlich 2008 als Einzelanlagen vergütet wurden, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für anwendbar erachtet.

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Rechtsprechung– 14 W 13/09
Aktenzeichen: 14 W 13/09

Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:

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Im Rahmen des Empfehlungsverfahrens 2008/48 – Landschaftspflegebonus – hat das Deutsche BiomasseForschungsZentrum (DBFZ) in Zusammenarbeit mit Peters Umweltplanung im Auftrag der Clearingstelle EEG ein Gutachten erstellt, in dem insbesondere naturschutzfachliche, abfallwirtschaftliche und stoffstromrelevante Fragen zur Vergütung der Nutzung von Pflanzen und Pflanzenbestandteilen aus der Landschaftspflege im Rahmen des EEG 2009 untersucht werden.
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Rechtsprechung– 21 O 73/09
Aktenzeichen: 21 O 73/09

Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.

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Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e

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Aufsatz
Anmerkungen zu BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 6.08 - (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/619).
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