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Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt:

2,047 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– I-19 U 30/10
Aktenzeichen: I-19 U 30/10
Leitsätze des Gerichts:
  1. Eine Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, wonach sich das Entgelt für die Stromlieferung um einen „Aufschlag nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ erhöht, unterliegt nicht der Inhaltskontrol
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Aufsatz

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.

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Aufsatz
Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des EEG zieht der Autor eine positive Bilanz aus mehreren Blickwinkeln und nimmt unter Identifizierung weiteren Handlungsbedarfes einen Ausblick auf die kommende Entwicklung der Erneuerbaren Energien vor.
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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV, AusglMechV

Die Autoren stellen zunächst im Einzelnen die am 27. Januar 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vor und evaluieren diese vor dem Hintergrund der als notwendig erachteten Integration der Erneuerbaren Energien in den Energiemarkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV, AusglMechV
Seit dem 1.1.2010 sind die Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) sowie der Verordnung zur Ausführung der AusglMechV (AusglMechAV) in Verbindung mit
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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.

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Aufsatz
Die Möglichkeit für stromintensiv arbeitende Unternehmen, im Rahmen des EEG-Belastungsausgleiches über eine Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 f. EEG 2009 eine Begrenzung der Abnahempflicht für EEG-Strom zu erreichen, lässt sich nach Ansicht des Autors aufgrund der daraus resultierenden Inanspruchnahme der nichtprivilegierten EEG-Adressaten aus wettbewerbspolitischen Motiven und ohne eine Finanzierungsverantwortung im Sinne des Verursachersprinzipes nur mit der Einschränkung rechtfertigen, dass jene herbeigeführte Ungleicheit durch eine vom Gesetzgeber festegelgte Belastungsobergrenze verhältnismäßig bleibe.
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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV)

vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134).

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Rechtsprechung– 6 O 260/09
Aktenzeichen: 6 O 260/09

Zu der Frage, ob Vertragsklauseln unwirksam sind, die für den Strombezug einer Biomasseanlage, die Strom erzeugt und einspeist, einen „Aufschlag nach dem EEG“ und einen „Aufschlag aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)“ vorsieht (hier verneint.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG2014  |  EEG 2017  

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechV, EEG 2009 § 66
Ausgangspunkt des Beitrages ist die Kritik, dass das EEG 2009 die Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EEG 2009 (Anteil von 30% der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung) nur zum Teil geschaffen habe, da es noch keine Antworten auf die Frage gebe, wie die zunehmenden Mengen von Strom aus Erneuerbaren Energien technisch
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Rechtsprechung– VIII ZR 35/09
Aktenzeichen: VIII ZR 35/09
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14

Leitsätze:

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Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet.

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Rechtsprechung– 8 U 81/08
Zur Frage, ob sich die 4. Stufe des bundesweiten Ausgleichs auch auf inländische Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) erstreckt, die der Regelverantwortung eines ausländischen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) unterstehen (hier bejaht: Im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 bzw.
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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

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Aufsatz

Bisher war die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweifacher Hinsicht privilegiert, indem sichergestellt wurde, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig eingespeist und auch tatsächlich verbraucht wurde. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Änderungen ein, die mit der Umstellung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus ab 2010 in Kraft treten.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur plant, die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2009
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen, die die mit der AusglMechV ermöglichte Direktvermarktung regenerativen Stroms auf die Preisbildung an der Strombörse haben könnte.
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Aufsatz
Die AusglMechV modifiziert die Vorschriften des EEG 2009 zum bundesweiten Ausgleich (§§ 34 bis 39, §§ 53 und 54 EEG 2009).
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