Der Beitrag behandelt die Einspeisung von Biogas in örtliche Verteilernetze und die diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen, die vorrangige Einspeisung gem. § 8 Abs. 1 S.
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Zu der Frage, ob der von § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 vorgegebene Netzverknüpfungspunkt ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt sein kann, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung könne bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes i.S.v.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten bei der Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einem Grundstück, für das ein Erbbaurecht besteht.
Der Autor stellt vertragliche und dingliche Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung vor und rät insbesondere dazu, potentielle Nutzungskonflikte durch eine rechtliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer auszuräumen.
Der Autor beschreibt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Hybridkollektoren, die gleichzeitig Strom und Wärme liefern.
Problematisch sei vor allem eine effiziente Verbindung der beiden Technologien. So habe bisher der Wärmeübertrag zwischen Solarmodul und Wärmeabsorber nur schlecht funktioniert. Der Artikel stellt aktuelle Forschungsergebnisse der Hersteller dar und enthält zudem eine tabellenförmige Übersicht über Hybridkollektorenanbieter.
Der Artikel beschreibt drei Studien zur Mach- und Bezahlbarkeit einer voll regenerativen Stromversorgung.
Dabei handelt es sich um die Studien „Roadmap 2050“, „RE-thinking2050“ und „100% renewable electricity“. Die Autorin vergleicht die verschiedenen Ausgangspunkte der Studien und deren Prognosen sowie die angenommenen Kosten des Umbaus der Stromerzeugung.
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu
Der Autor befasst sich mit dem Konzept eines Offshore-Supernetzes, das die Parks in Nord- und Ostsee und den benachbarten Gewässern mit den angrenzenden Ländern und diese untereinander verbindet.
Der Artikel befasst sich mit dem zukünftigen Ausbau des Stromnetzes, das nach Ansicht des Autors einen limitierenden Faktor beim Ausbau der Erneuerbaren Energien darstellt.
Der Artikel bietet einen Rückblick auf die Entwicklung des EEG in den letzten zehn Jahren. Dabei kommen zahlreiche an der Entstehung und Entwicklung des Gesetzes Beteiligte zu Wort. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.
Der Artikel beschreibt die Herausforderungen bei der Integration des Fotovoltaikstroms in die Niederspannungsnetze am Beispiel des Allgäus. Zentral sei dabei der Ausbau dieser Netze.
Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist.
Der Beitrag beschreibt das seit dem 1. Januar 2010 in erster Instanz beim Landgericht und in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht bestehende „Windgericht“ in Bremen. Es handele sich dabei um Deutschlands erstes Gericht, das sich speziell mit Verfahren zu On- und Offshore-Windenergie befasse.
Die acht zuständigen Richter am Land- und Oberlandesgericht würden fachlich weitergebildet; in den Handelskammern könnten Streitfälle auch auf Englisch verhandelt werden.
Die Autoren geben einen Überblick über die Möglichkeiten für Gemeinden, klimaschützende und energieeinsparende Maßnahmen durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zu fördern.
Der Autor stellt zwei Gerichtsurteile vor, nach denen bei der Erweiterung von Windparks der Artenschutz nicht völlig neu bewertet werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn abstrakte Abstandskriterien unterschritten würden.
Zu der Frage, ob ein Bahndamm eine „baulichen Anlage …, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist“ i.S.d. § 32 Abs. 2 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht.
Der Autor geht der Frage nach, ob sich aus § 13 Abs. 1 EnWG eine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber ergibt, mit energieintensiven Unternehmen Verträge über ab- und zuschaltbare Lasten zu schließen.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas.
Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Der Artikel beschreibt anhand einer Entscheidung der BNetzA den Konflikt zwischen Biogasanlagenbetreibern, die Biogas einspeisen möchten, mit den Netzbetreibern. Die BNetzA hat sich dazu im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens geäußert