Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Politisches Programm: Deutscher Städte- und Gemeindebund; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13821) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kopp, Kauch, Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Energiepolitik der Bundesregierung (Bt-Drs. 16/13714).
Der Autor rät Betreibern von PV-Anlagen auf fremden Grundstücken, die PV-Anlage im Grundbuch durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff. BGB abzusichern. Durch die Dienstbarkeit werde dem Anlagenbetreiber das Recht eingeräumt, eine PV-Anlage auf dem Grundstück zu betreiben und es für Installations-, Wartungs- und Reparaturzwecke zu betreten.
Das Bundesumweltministerium hat von der Clearingstelle EEG vorgeschlagene Änderungen der Verfahrensordnung (VerfO) genehmigt - diese treten nunmehr in Kraft.
Auf zwei Neuerungen weisen wir besonders hin:
Neu eingeführt wird das Hinweisverfahren. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem - wie im Empfehlungsverfahren - Auslegungs- und Anwendungsfragen losgelöst vom Einzelfall beantwortet werden.
Die Kommission hat am 30. Juni 2009 per Entscheidung (C(2009) 5174) ein Muster für die von der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) vorgeschriebenen nationalen Aktionspläne vorgegeben. Jeder Mitgliedstaat muss einen solchen Aktionsplan erstellen und ihn spätestens bis zum 30. Juni 2010 der Kommission mitteilen.
In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.
Aufsatz zu Planung, Bau und Betrieb von Biomassekraftwerken, insbesondere zu den Eigenschaften der eingesetzten Brennstoffe, deren Auswirkungen auf Leistung und Lebensdauer einer Anlage sowie zu den gesetzlichen Vorschriften über Bauweise und Schadstoffemissionen des Kraftwerkes (17. BImschV, TALuft).
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben.
Der Beitrag stellt die Ergebnisse von 22 Szenarien aus 10 Studien hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland vergleichend gegenüber. Dazu werden die verschiedenen getroffenen Aussagen zum Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung (2006 und 2030) sowie der in den verschiedenen Szenarien angenommene Ausbau der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien getrennt nach Energietträgern im Vergleich zum technischen Stromerzeugungspotential im Jahr 2030 dargestellt.
Französische Übersetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG) vom 25. Oktober 2008: "Loi portant réforme du droit relatif aux énergies renouvelables dans le domaine de l’électricité et d’amendement des dispositions connexes". Nicht amtliche Übersetzung.
Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas
Bei der Projektentwicklung, dem Kauf oder Verkauf von Windenergieprojekten und ihrer Finanzierung stellen sich eine Vielzahl von Fragen im Bereich des Grundstücksrechts.
Um z.B. die Zufahrt zu den Windkraftanlagen, die Verlegung und Nutzung von Kabeln oder die Errichtung eines Umspannwerkes zu ermöglichen oder um Rechtstreitigkeiten wegen Verschattungen zu vermeiden, sind Rechte am Anlagengrundstück sowie an umgebenden Grundstücken und deren Sicherung notwendig. Die Autoren stellen hier die wichtigsten Nutzungsrechte und Möglichkeiten zu deren Sicherung (z.B.
Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe wie auch für flüssige Biomasse für Verstromung hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht. Dabei werden unter anderem auch die Mindeststandards zu Netzzugang und zur Einspeisung von Biogas beleuchtet.
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit den etablierten Prognosen zu den Wachstumschancen erneuerbarer Energien auseinander. Basierend auf einer Expertenbefragung werden im Beitrag die kritischen Punkte sowie die wirtschaftlichen und technologischen Potentiale der einzelnen Sparten erneuerbarer Energien, sowie des Lösungsansatzes virtueller Kombikraftwerke beschrieben.
Vielfach erfolgt die Aufbereitung, Verstromung und Einspeisung von Rohbiogas nicht durch den Erzeuger selbst, sondern nimmt ein Projektpartner oder sogar ein Direktabnehmer das Rohgas zu diesen Zwecken ab.
Nach Beantwortung der Vorlagefrage zur Vereinbarkeit des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG mit Art. 20 Abs. 1 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003/54 durch den