In dem vorliegenden Artikel berichtet der Autor über die PV-Kleinstanlagen und ihre vage rechtliche Lage in Deutschland. Es handelt sich um die sog. steckerfertigen PV-Anlagen, die lediglich auf einem Balkon montiert und direkt ans Netz angeschlossen werden können.
Der Artikel berichtet über die gegenwärtige Lage im E-Auto-Ladesäulensegment. Zunächst verweist der Autor auf die intransparente Preisbildung für den Ladestrom, die je nach Standort das Aufladen eines E-Autos vielmals teurer als eine Benzin-Betankung eines Verbrenner-Autos machen könne. Unter diesen Umständen erlebe zurzeit der Einbau eigener Wallboxen in Privathäusern einen Aufschwung.
Im Evaluierungsbericht zu bivalenten Stromspeichern mit Stand 2020 berichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) der Bundesregierung gemäß § 61l Abs. 1c EEG über die Erfahrungen mit den Bestimmungen des § 61l Abs. 1 bis 3 zu Stromspeichern, deren Strom sowohl
Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2403), wurde am 11. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet trat somit am 12. Dezember in Kraft.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).
Durch den Verordnungsentwurf ändern sich
Das 40. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin im Harnack-Haus,
Tagungsstätte der Max-Planck-Gesellschaft, Ihnestraße 16-20, 14195 Berlin-Dahlem und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.
Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein.
Vorliegend handelt es sich um die Studie „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen - ein Update“ der Stiftung Umweltenergierecht, gefördert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Verbundprojekt Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0).
Die Autorin und der Autor stellen in Ihrem Beitrag die Empfehlung 2019/8 vor, in dem geklärt wurde, ob ein Recht auf kaufmännisch bilanzielle Weitergabe auch für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100
Der Artikel widmet sich dem Thema des CO2-Grenzausgleich, bei dem es sich um Maßnahmen handelt, die die EU plant, um die eigene Industrie und ihre Wettbewerbsfähigkeit von den infolge des erhöhten CO2-Preises angehobenen Produktionskosten zu schützen. Zurzeit werden drei mögliche Mechanismen zur Umsetzung diskutiert: eine CO2-Steuer, ein Einfuhrzoll und die Ausweitung des Emissionshandels für Importe.
Der Aufsatz diskutiert, ob die typenunabhängigen Genehmigungen der Windparks möglich und sinnvoll sind, da das gegenwärtige Genehmigungsverfahren zu lang sei und praktisch eine genaue Festlegung des Typs der Windkraftanlagen lange vor dem Baubeginn erfordere, was in einer Obsoleszenz des Anlagentyps und ggf. einem langwierigen Neugenehmigungsantrag resultieren könne.
Der Artikel behandelt die Überwachung von Windkraftanlagen durch Drohnen, was erhebliche zeitliche und wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zum gewöhnlichen Einsatz von Wartungstechniker:innen bringe. Heutzutage können Drohnen nicht nur Nahaufnahmen von Windrädern leisten, sondern auch die Überprüfung des innen befindlichen Blitzschutzes sowie die Ultraschallsuche nach Materialschaden durchführen. Da der breite Einsatz der Drohnentechnologie in der Windbranche erst seit kurzem erfolge, erwarte man in Zukunft eine größere Auswahl der Leistungen, die Drohnen erbringen könnten.
Der Aufsatz stellt die Prozessschritte in der Offshore-Windenergie von der Neuordnung der Zulassungspraxis bis zum „vorläufigen“ Abschluss mit der Einführung des § 10a im Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom 3. Dezember 2020 vor.
Sachverhalt: Ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) warb in Form eines Vergleichs, im Falle eines Anbieterwechsel vom Grundversorger, mit einer Ersparnis sowie einer sicheren Versorgung mit 100 % Ökostrom. Das vom werbenden Vergleich betroffene EVU sieht in der Werbung einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und bezeichnet diese Werbung als irreführend, da der Werbebrief auch in den Adressbereich von Kunden außerhalb des vom Vergleich betroffenen Grundversorgers gelangte und das der vom Endkunden bezogene Strom aus einem „Energiemix“ gewonnen wird.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.
Der Beitrag befasst sich mit Szenarien zum Ausbau von Wärmespeicherkraftwerken, die durch sicher abrufbare Leistung die Stromversorgung aus fluktuierenden regenerativen Quellen ergänzen können. Der Autor kommt zum Fazit, dass durch einen starken Ausbau der Wärmespeichertechnologie ein Stromanteil von 90 % erneuerbaren Energien im Jahr 2040 möglich sei. Dazu brauche es allerdings ein anderes Marktdesign, was den Wert von erneuerbar sowie von flexibel bereitgestellter Energie honoriere.
Die Voraussetzungen zum 15-Meter-Korridor gelten nur für Freiflächenanlagen, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wurden oder bei ausschreibungspflichtigen Anlagen, wenn der Gebotstermin in diesem Zeitraum lag (vgl.
In der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Studie werden die Ergebnisse einer repräsentativen Verbraucherbefragung vorgestellt. Vor dem Hintergrund der 2019 eingeführten Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen und so informierte Kaufentscheidungen zu treffen, untersucht die Studie, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom zur Zeit ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Stromkennzeichnung noch bestehen.
Leitsätze
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen § 104 Abs. 5 EEG 2021, durch den ein zusätzliches Leistungsverweigerungsrecht zu § 104 Abs. 4 EEG 2017 eingeführt wurde.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine PV-Anlage auf ihrem vermieteten Wohnhaus und verkauft den Strom an die Mietenden. Das Finanzamt sieht den Stromvertrieb als unselbständige Nebenleistung zur (steuerfreien) Vermietung und Verpachtung an und verweigert den Vorsteuerabzug. Die Klägerin versucht eine Anerkennung der Stromlieferung als eigenständige Hauptleistung zu erreichen.
Ergebnis: Bejaht.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2021 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zur ersten Innovationsausschreibung 2020 beschränkte sich diese Ausschreibung nur auf Gebote für Anlagenkombinationen verschiedener erneuerbarer Energien.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.