Leitfaden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zum Thema Repowering. Die in diesem Leitfaden enthaltenen Informationen, Hinweise und Empfehlungen richtet sich vor allem an die Gemeinden.
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13821) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kopp, Kauch, Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Energiepolitik der Bundesregierung (Bt-Drs. 16/13714).
Ber Beitrag widmet sich der Anwendbarkeit des § 6 Nr. 1 EEG 2009 auf PV-Anlagen.
In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben.
Nein. Die Clearingstelle EEG|KWKG ist an der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nicht beteiligt.
Französische Übersetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG) vom 25. Oktober 2008: "Loi portant réforme du droit relatif aux énergies renouvelables dans le domaine de l’électricité et d’amendement des dispositions connexes". Nicht amtliche Übersetzung.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Gemeinde eine Konzentrationsflächenplanung für Biogasanlagen vornehmen kann
Ergebnis: verneint.
Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt.
Voraussetzungen für eine Strommengenbegrenzung ohne Selbstvorbehalt gem. § 16 Abs. 4 Satz 3 EEG 2004
Zum Nachweis, dass gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 EEG 2004 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 20 % betrug (hier: Das von der Klägerin eingereichte Gutachten des Wirtschaftsprüfers könne der Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden, da das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens nicht nach der Definition des Statistischen
Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträg
Seit In-Kraft-Treten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe übernommen, den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 zu überwachen.
Zur vertraglichen Übernahme der Kosten für Trafostation, Mittelspannungsleitung und Übergabestation durch den Anlagenbetreiber (hier: Laut Urteil des BGH vom 07.02.2007 gehöre zum Netzausbau nur die qualitiative Verstärkung des Netzes.
Zur vertraglichen Übernahme der Kosten einer Erdschlussgebietstrennung im netzbetreibereigenen Umspannwerk durch den Anlagenbetreiber (hier für zulässig erachtet, da nach den Umständen des Einzelfalles von den Vertragsparteien eine konkrete Kostenregelung zu einem konkreten Vorhaben getroffen worden sei; es handele sich somit um eine wirksame individualvertragliche Vereinbarung und keine an § 307 BGB zu messende Allgemeine Geschäftsbedingung. Da laut Urteil des